Hallo Forum.
Meine Frau und ich haben uns im Mai auf die Scheidung verständigt, nachdem sie sich bereits vor 2 Jahren von mir getrennt hatte. Wir leben noch in der gemeinsamen Wohnung.
Ende Juli wurde der Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingebracht, und die Scheidungsfolgevereinbarung ausgearbeitet.
Verhandlungstermin ist auf Ende August angesetzt.
Wie ich nun erfahren habe, ist meine Frau seit Aussprechen der Trennung im Mai sehr aktiv in div. Sexdatingforen,
was sich bisher aber auf Cybersex bzw. Austausch von Bildern beschränkte.
Nun kann sie es offenbar nicht mehr abwarten und hat erste persönliche Treffen mit Mitgliedern dieser Foren vereinbart.
Ich war beim Aushandeln der Scheidungsfolgen sehr kooperativ, weil ich einen sauberen fairen Abschluss wollte,
bin von ihrem triebgesteuerten Verhalten nun aber extrem gekränkt.
Meine Frage ist nun:
Gilt es noch als Ehebruch wenn der Scheidungsantrag bereits eingebracht, die Scheidung aber nicht vollzogen wurde?
Ich überlege tatsächlich den Antrag auf einvernehmliche Scheidung zurück zu ziehen und stattdessen mit genügend Beweisen eine Verschuldensscheidung einzureichen. Hätte das Erfolg?
Danke für euer Input
Ehebruch nach Einbringung des Scheidunsantrags?
Re: Ehebruch nach Einbringung des Scheidungsantrags?
Laut § 55a Abs.1 EheG (Ehegesetz) kann ein einvernehmliches Scheidungsbegehren nach einer Trennungszeit von einem halben Jahr gestellt werden und wenn Ihr meint, dass die eheliche Lebensgemeinschaft unheilbar zerrüttet ist. In dem Fall darf die Ehepartnerin sich auch während dem Scheidungsverfahren nach einem neuen Partner umsehen oder ungefragt ihrer sehnsüchtigen Leidenschaft frönen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Scheidungsantrag kann es zwar zurückgezogen werden, man sollte sich das aber gut überlegen, warum man plötzlich doch anderer Meinung ist. Persönliche Racheakte kommen nicht gut und noch dazu, wenn es nichts mit dem eigentlichen Scheidungsgrund zu tun hätte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ehebruch nach Einbringung des Scheidunsantrags?
Danke für deine Antwort.
Hätte ja nicht gedacht, dass sowas rechtlich ok ist wenn die Scheidung noch nicht durch ist,
aber dann kann man da nichts machen.
Zumindest Charakterlich verwerflich ist es allemal, aber davon kann ich mir nix kaufen...
Hätte ja nicht gedacht, dass sowas rechtlich ok ist wenn die Scheidung noch nicht durch ist,
aber dann kann man da nichts machen.
Zumindest Charakterlich verwerflich ist es allemal, aber davon kann ich mir nix kaufen...
Re: Ehebruch nach Einbringung des Scheidunsantrags?
Selbst während aufrechter Ehe stellt das alles keine Eheverfehlung dar, wenn der Ehegatte damit einverstanden ist. Jetzt wo Ihr übereingekommen seid, getrennte Wege zu gehen, bräuchte sie Deine Einwilligung nicht mehr. Das Gericht prüft nurmehr die Formalitäten. Bei einem strittigen Scheidungsbegehren sähe die Sachlage anders aus, bei dem das Gericht unter genauer Abwägung diese nicht stattgeben muss, sofern der andere unverschuldete Ehepartner nicht will und in der Beziehung noch was zu retten wäre oder die Trennung ihn hart treffen würde.
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