Trennung nach 24 Jahren

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Dobsi
Beiträge: 2
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Trennung nach 24 Jahren

Beitrag von Dobsi » 08.06.2024, 19:51

Bitte um Hilfe

Person X & Person Y haben vor 10 Jahren Hausgebaut und da Person X Fremdgegangen ist kommt es jetzt zur Trennung nach 24 gemeinsamen Jahren. Person X & Person Y sind nicht verheiratet. Derzeit haben Person X & Person Y Schulden in der Höhe von ca. 230.000€ und es sind beide Personen am Haus sowie am Grund mit jeweils 50 % angeschrieben. Person X verlangt nun das Person Y auszieht da die neue Bekanntschaft von Person X einziehen soll.
Wie sieht es da Rechtlich aus, wenn Person Y auszieht und das Haus inkl. Grund am Person X abgibt, muss Person X der Person Y was auszahlen da Person X im Gebäude & am Grund bleiben darf?
Wenn Person Y wirklich umgehend ausziehen sollte hat das rechtliche Nachteile?

Person X & Person Y haben ein gemeinsames Kind Person Z dieses ist Volljährig und möchte im Haus bleiben. Person X hatte die Idee das Person Y ihren Anteil auf das Kind übergeben sollte.

Ist das Person Z (das gemeinsame Kind) auch zu 50 % der 230.000€ verschuldet?

Ich bitte euch um rechtliche Auskunft da ich leider diesbezüglich keine Ahnung habe.



alles2
Beiträge: 3595
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Trennung nach 24 Jahren

Beitrag von alles2 » 09.06.2024, 17:21

Kommt es zu keiner Einigung oder gibt es keinen Partnerschaftsvertrag, kann es zu einer "Teilungsklage" (nach § 830 ABGB) der Liegenschaft kommen. Im Forum findet man zu dem Stichwort etliche Ergebnisse für weiterführende Informationen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=24931#p53472
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=24537#p52763

Das mit der Auszahlung bei einer Liegenschaft in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft wird zusammenfassend dort beschrieben:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/2/Seite.580013.html

Gerichtlich kann auch das Vermögen in einem separaten Verfahren aufgeteilt werden. Während es bei einer Ehe einen Aufteilungsanspruch nach dem Ehegesetz gibt (§ 81 bis § 98 EheG), bleibt jeder bei der Auflösung der Partnerschaft Eigentümer seines eigenen Vermögens. Verzichtet niemand auf seine ihm zustehenden Ansprüche, sind auch keine Konsequenzen zu befürchten.

Beim Darlehen kommt es darauf an, auf wessen Namen es läuft. Zahlt es das Paar gemeinsam ab, gilt meist die Solidarschuld nach § 891 ABGB. Entgegen dem Willen des Kindes kann es ihm nicht auferlegt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Dobsi
Beiträge: 2
Registriert: 08.06.2024, 19:46

Re: Trennung nach 24 Jahren

Beitrag von Dobsi » 11.06.2024, 05:43

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Auskunft dieses Falles.

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