Alimente/Kindergeld - Österreich

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Jasko99
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Alimente/Kindergeld - Österreich

Beitrag von Jasko99 » 24.05.2024, 22:04

Hallo,

meine EX Frau will jetzt eine höhere Alimente. Wir haben uns vor ein Paar jahren geschieden ( einverstandlich ). Sie hat damals die Alimente berechnet und ich bezahle es monatlich.
Sie will jetzt mehr Alimente, hat Sie Anspruch?

Kindergeld bekommt Sie, laut Gesetz habe ich Anspruch auf halbes Kindergeld. Kann ich jetzt auch mein halbes Teil suchen ? ( rückwirckend auch )

Danke



alles2
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Re: Alimente/Kindergeld - Österreich

Beitrag von alles2 » 25.05.2024, 02:27

Ändern sich die Umstände, indem Du beispielsweise mehr verdienst, kann die Höhe des Kindesunterhalts neu bemessen werden (§ 231 ABGB). Daher müsste man erfahren, wie die Ex eine (rückwirkende) Unterhaltserhöhung begründet.

Aus § 2a FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) kann ich nicht ableiten, dass die Familienbeihilfe durch das Finanzamt aufgeteilt werden kann. Auch rückwirkend ist da nichts möglich, wenn es bereits ausbezahlt wurde. Weiß daher nicht so recht, woher Du das hast Du laut Gesetz einen Anspruch auf das halbe Kindergeld hättest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jasko99
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Re: Alimente/Kindergeld - Österreich

Beitrag von Jasko99 » 25.05.2024, 15:16

Danke für Ihre Antwort.

Seit der Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshof (kurz: VfGH) vom 19.06.2002 – G7/02, B1285/00 ist wie in Deutschland das Kindergeld/Familienbeihilfe bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Kindesunterhalt anzurechnen.

Bei mir war es nicht zugerechnet.

alles2
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Re: Alimente/Kindergeld - Österreich

Beitrag von alles2 » 26.05.2024, 01:50

Bei der teilweisen Anrechnung der Familienbeihilfe handelt es sich um eine alte Rechtsprechung, die seit 2019 durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 11.12.2019, 4Ob150/19s vom "Familienbonus Plus" verdrängt wurde, welcher beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24500#p52722

Im Unterhaltsrechner der Jugendwohlfahrt wird ebenso darauf hingewiesen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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