Hallo,
Ich bin (noch) verheiratet und lebe in einer sehr schmutzigen Scheidung.
Meine Frau hat aus Böswilligkeit und Rache eine Wegweisung wegen körperlicher Gewalt angezettelt und mich dadurch aus meiner Wohnung werfen lassen, obwohl ich absolut nichts getan habe. Ich darf die Wohnung die nächsten Wochen nicht betreten.
Dafür darf ich eine Antiaggressionstherapie machen ... ich kann nicht einmal einer Fliege was zu leide tun!
Meine Frau lebt schon seit Wochen nicht mehr in der Wohnung. Leider kann ich das nicht beweisen! Sie taucht nur sporadisch auf um Gegenstände (auch meine) aus der Wohnung zu schaffen.
Der Mietvertrag läuft nur auf mich, meine Frau ist in der Wohnung gemeldet.
Frage:
Eigentlich bin ich ja der Besitzer der Wohnung. Kann ich überhaut weggewiesen werden? Hat sie ein Hausrecht, oder Wohnrecht?
Kann ich zb. den Strom abmelden?
Was würdet Ihr mir raten? Wer kann mir helfen?
Ich bin mit meinen Nerven echt durch und bitte euch dringend um euer Feedback!
Vielen Dank!!!!
Eheliche Wohnung - Mietvertrag
Re: Eheliche Wohnung - Mietvertrag
Bei der häuslichen Gewalt geht es nicht darum, wem die Wohnung gehört, sondern wer dort lebt bzw. wohnt und wenn angenommen werden kann, dass der Vorfall passiert ist (§ 38a Abs.1 und 3 Sicherheitspolizeigesetz SPG). Denn wer schlägt, der geht! Im Sinne des § 38a Abs.7 SPG kannst Du die Sicherheitsbehörde dazu zu bewegen, das Betretungs- und Annäherungsverbot aufzuheben. Ansonsten kann bei einem Landesverwaltungsgericht das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde (gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) eingebracht werden. Sollte Deine Ausführung stimmen, wäre die Bekämpfung der Wegweisung auch hinsichtlich des Obsorge- und Scheidungsverfahrens ratsam.
Bist Du in einer verzwickten Situation, kannst Du Dir ein Herz fassen und Dich an die Männerberatung (auch Männerinfo und Männernotruf siehe gewaltinfo.at) wenden:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/gewalt_in_der_familie/4/Seite.290800.html
Schau Dir dort den Link ganz unten an. Du kannst uns gerne wissen lassen, was man Dir dort mit auf den Weg gegeben hat.
Bist Du in einer verzwickten Situation, kannst Du Dir ein Herz fassen und Dich an die Männerberatung (auch Männerinfo und Männernotruf siehe gewaltinfo.at) wenden:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/gewalt_in_der_familie/4/Seite.290800.html
Schau Dir dort den Link ganz unten an. Du kannst uns gerne wissen lassen, was man Dir dort mit auf den Weg gegeben hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eheliche Wohnung - Mietvertrag
darf er nicht durch andere Personen (gegen die keine Wegweisung ausgesprochen wurde) nach der Wohnung sehen lassen, Pflanzen gießen lassen, persönliche Gegenstände (insbesonders Arbeitsmittel und Bekleidung) holen lassen ?
Re: Eheliche Wohnung - Mietvertrag
Nach § 38a Abs.2 Z 3 SPG hat das Sicherheitsorgan schon bei der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots dem Weggewiesenen die Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. Ansonsten kann man das mit dem Vollzugsorgan, der Gewaltpräventionsberatung, gemeinsame Verwandte (z.B. das eigene Kind) oder Bekannte klären, weil das Gesetz keine neuerliche Gelegenheit zur Abholung persönlicher Gegenstände im Sinne des § 382i Abs.1 Z 1 EO (Exekutionsordnung) vorsieht. Mit der geschützten Person ginge das auch, sofern kein gerichtliches Verbot über die Kontaktaufnahme nach § 382d EO aufgetragen wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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