Fragen zur Nachlassregelung und Besitzaufteilung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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christoph4
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Fragen zur Nachlassregelung und Besitzaufteilung

Beitrag von christoph4 » 10.02.2007, 12:01

Kurz zur Ausgangssituation: Ich lebe seit längerem in einer harmonischen Beziehung mit meiner Lebesgefährtin, war davor aber verheiratet und habe 2 Kinder aus dieser Ehe und noch 1 Kind aus einer anderen Beziehung. Nun würde ich gerne meinen Nachlass dahingehend regeln, dass meine Partnerin mein Haus bekommt und die Kinder finanziell entschädigt werden.



Nun zu meinen Fragen:



- Erbanspruch ohne Heirat:

Ist meine Lebensgefährtin von mir erbberechtigt auch wenn wir nicht verheiratet sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Steht ihr meine Pension bei meinem Ableben zu?

Welchen Anspruch haben meine Kinder?



- Erbanspruch bei Herat:

Wie ändert sich die Lage, wenn ich meine Lebensgefährtin zur Frau nehme und sie in meinem Testament als Erbin einsetze? Wieviel steht dann meinen Kindern zu? Wieviel meiner Frau? Wie lange muss man verheiratet sein etc.?



Bzw. wäre es möglich, mein Haus nach der Hochzeit zur Gänze meiner Frau zu überschreiben? Welche Kosten (Steuern etc.) würden da auf mich zukommen? Welcher Berechnungsschlüssel? Hauswert liegt so ca. bei 170 - 200t Euro.



Oder könnte ich das Haus vlt. auch ohne Heirat meiner Lebensgefährtin überschreiben? Wäre dann eine Schenkungssteuer zu zahlen? Wenn ja, wieviel %?





Welche Lösung würdet Ihr vorschlagen, um die gewünschte Besitzaufteilung zu erreichen?





Vielen Dank im Voraus...



mfg

christoph




MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Fragen zur Nachlassregelung und Besitzaufteilung

Beitrag von MEMIL » 10.02.2007, 15:04

Also Christoph! Eine tolle Anzahl von Fragen.

Ich beantworte die einfachere Fragen und schauen wir die ein wenig kompliziertere auch dabei:

1) Wenn ihr nicht verheiratet seid, hat deine Freundin grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch. Das Familienrecht in Österreich basiert sich eben auf die Familie. Lebensgemeinschaft ist nur Lebensgemeinschaft. Wenn ihr einfach die Lebensgemeinschaft so wie sie jetzt steht weiter und weiter lebt, wird deine Freundin so viele Rechte auf deine Verlassenschaft wie ich selbst habe. Kein!

2) Wenn ihr so wollt, alles ok, es läuft alles prima. Wenn ihr nicht so wollt, dann gibt es mehrere Möglichkeiten die Situation zu ändern. Die einfachere hast du selbst schon erwähnt: Ihr marschiert zum Standsamt und heiratet. Wenn ihr heiratet, brauchst du deine Freundin nicht testamentarisch begünstigen, sie ist eben dann automatisch Erbberechtigte. Sie hat 50 % deines Vermögens zu bekommen, deine Kinder werden die weitere 50% in zwei Stücke, je einen, erhalten. Verheiratet muss ihr ca. 30 Sekunden. Es muss nur die Tinte auf dem Papier austrocknen. Wenn ihr ein Kugelschreiber verwendet, dann ist die Erbberechtigung gleich am Ende der Unterschriften vollzogen.

3) Wenn du das Haus nach der Hochzeit an deine Frau zur Gänze überschreibt, ist sie dann eben allein Eigentümerin und die Kinder haben nichts davon. Bei deinem Ableben ändert sich an ihrem Eigentum nichts. Jedoch, wenn diese „Überschreibung“ durch Schenkung oder symbolischen Wert geschehen ist, werden die Kinder Anspruch auf einen Pflichtanteil erheben dürfen. Üblich in solchen Fällen ist, dass die Überschreibung eben mit schriftlicher Zustimmung der potenziellen Pflichtanteilberechtigten erfolgt und diese mit einer finanziellen Abgeltung bezahlt werden. Diese Abgeltung kann frei vereinbart werden und muss nicht genau soviel wert sein es bei einem Verlassenschaftsverfahren festgestellt worden wäre. Die Zustimmungsurkunde ist selbstverständlich mit Verzicht auf das Erbschaftsrecht verbunden. Es kann einfach privat aufgesetzt werden, oder auch von einem Rechtsanwalt oder einem Notar. Wichtig ist, dass wenn man das selbst aufsetzt, die Unterschriften alle beglaubigt werden.

4) Beim Ableben ohne Heirat hat deine Freundin keinen Anspruch auf Pension, sie darf dich nicht einmal dich am Sterbett besuchen, wenn nicht ein Verwandter die Zustimmung erteilt. In manchen Fällen, in akuten Situation, wo die Ärzte eben nur Verwandten den Besuch erlaubt, darf sie überhaupt nicht am Sterbbett ankommen. Sie kann aber bei der Beerdigung mit dabei sein.

5) Die Zwischenlösung ist eine eingetragene Lebensgemeinschaft (eine Art Zivilgesellschaft) indem festgelegt wird, dass ihr Lebensgefährte seid. Dann hat deine Freundin einige kleine Rechte, wie Übernahme (Abtretung) des Mietrechts beim Ableben an sie, unbestrittenes Eigentum über alle ihre Gegenstände die ihr gehören (bei loser Gemeinschaft, muss sie beweisen dass die Gegenstände ihr Eigentum ist).

6) Was die Schenkungssteuer betrifft, muss diese selbstverständlich bezahlt werden. Die wird aber über den Preis kalkuliert, wenn es sich um Marktpreis handelt, oder es wird einen Einheitswert (beim Finanzamt zu beantragen) verwendet um die Kalkulation durchzuführen. Beim Verkauf wird 3,5 % des Kaufpreises als Erwerbsteuer vom FA vorgeschrieben, plus 1% des Kaufpreises als Gerichtsgebühr (Einverleibung ins Grundbuch) eingehoben. Dazu kommt auch das Honorar von einem Rechtsanwalt oder Notar. Ich empfehle immer einen von diesen Professionisten in Anspruch zu nehmen, weil dadurch wird die Bearbeitung der Eintragung ins Grundbuch einfacher und schneller.

Zu deiner letzen Frage, über Empfehlung für die Besitzaufteilung, würde eher Abstand davon nehmen. Die Aufteilung (außer beim einem Verlassenschaftsverfahren) ist subjektiv. Das kannst machen grundsätzlich was du willst. Empfohlen ist nur die Rechte der Kinder zu respektieren, sei mit einem Testament, oder mit einer finanzieller Abgeltung und Verzichtserklärung bei Überschreibung der Liegenschaft an deine Freundin. Bei Heirat brauchst du dann überhaupt nichts machen.

MfG,

MEMIL


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