Beistandspflicht

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JUSLINE
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Beistandspflicht

Beitrag von JUSLINE » 02.01.2007, 14:30

Was bitte bedeuten Beistandspflicht und Pflicht zur anständigen Begegnung in der Ehe.



Kann mir da jemand Auskunft geben-Danke




MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Beistandspflicht

Beitrag von MEMIL » 03.01.2007, 14:31

Ja, die Beistandpflicht ist die Pflicht "dabei zu stehen". D.h., wenn immer der Ehepartner ein Problem hat (Krankheit, finanzielle Not, usw.) muss der pflichtige Partner dabei stehen, ihm/ihr helfen (nach Maßgabe der Möglichkeit). Die Pflicht hat abstrakt Charakter und kann nicht objektiv quantifiziert werden, kann aber in konkreten Fall immer überprüft und in Anspruch genommen werden.

Anständige Begegnung ist eine noch schwammiger Pflicht, weil die Gesellschaftsbräuche sich laufend ändern und entwickeln. D.h. aber dass die Ehepartner sich gegenseitig als solche respektieren müssen.

MfG,

MEMIL


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