Obsorge für den Vater

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JUSLINE
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Obsorge für den Vater

Beitrag von JUSLINE » 05.05.2006, 22:07

Habe mich von meiner Frau getrennt, diese will aber die Trennung nicht wirklich akzeptieren, versucht natürlich nun alles um mir sämtliche Steine bezüglich einer Scheidung in den Weg zu legen. Ich würde gerne das Sorgerecht für meine Kinder beantragen, wie gehe ich da vor, da ich glaube, dass es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird? Da das Haus in dem wir leben meinen Eltern gehört und wir hier Miete bezahlen, so wäre es in unserem Fall so, daß meine Frau zu ihren Eltern zieht, d.h. es würde unseren Kindern ein Schul- und Ortswechsel bevorstehen, den ich ihnen gerne ersparen würde, natürlich würde ich meiner Frau ein sehr großzügiges Besuchsrecht zugestehen. Wo kann ich diesen Antrag einbringen und wie habe ich vorzugehen, wer kann mir hier Tipps geben???




Gene
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RE: Obsorge für den Vater

Beitrag von Gene » 06.05.2006, 12:09

Wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind, sind die Chancen für alleiniges Vater-Sorgerecht gleich null, wenn nicht das Kindeswohl gefährdet ist.

Antrag auf Obsorge musst Du am Bezirksgericht am Wohnort der Kinder einbringen. Es folgen Befragungen des Jugendamtes, ein Sachverständigengutachten und viel Zeit.



Trotzdem viel Glück !


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