Hallo Jusline-Team!
Ich hätte eine Frage bzgl. Angaben zur Haushaltsführung! Gibt es das, daß wenn ich zwar in der selben Wohnung mit meinem Ex-Freund lebe, ich aber 2 Kinder zu erhalten habe (eines davon ist hörbehindert) und aus finanziellen Gründen nicht sofort in eine neue Wohnung ziehen kann, daß ich trotzdem eine getrennte Haushaltsführung angeben kann, aus welchem Grund auch immer?
Bitte um eine hilfreiche Nachricht, lg
filante
getrennter Haushalt in 1 Wohnung?
RE: getrennter Haushalt in 1 Wohnung?
Selbstverständlich ist möglich zwei getrennte Haushalten zu führen. Sie können das sogar schriftlich vereinbaren.
Sozialversicherungsrecht oder Vorteile erlangen Sie dadurch nicht. Sie müssen eine Scheidungsklage einreichen oder sich beim Gericht vorerst trennen lassen und festlegen, dass Sie bestimmte Zimmer verwenden und der Ex- andere Zimmer.
Nur ein Beschluss hat für Sie rechtliche Wirkung. Die andere Möglichkeit ist sich aus der Wohnung abmelden und woanders anmelden.
MFG,
Memil (memil@gmx.net)
Sozialversicherungsrecht oder Vorteile erlangen Sie dadurch nicht. Sie müssen eine Scheidungsklage einreichen oder sich beim Gericht vorerst trennen lassen und festlegen, dass Sie bestimmte Zimmer verwenden und der Ex- andere Zimmer.
Nur ein Beschluss hat für Sie rechtliche Wirkung. Die andere Möglichkeit ist sich aus der Wohnung abmelden und woanders anmelden.
MFG,
Memil (memil@gmx.net)
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