Kindesentzug?

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JUSLINE
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Kindesentzug?

Beitrag von JUSLINE » 18.11.2005, 13:37

Grüß Gott,

habe eine Frage bezüglich Kindesentzug



meine Gattin wird demnächst eine Scheidungsklage einreichen, nachdem wir keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. In der Zwischenzeit hat sie sich bereits eine eigene Wohnung zugelegt und will nun mit unseren Kindern umziehen.

Wenn dies ohne meinen Einverständnis passiert, handelt es sich dann um Kindesentzug?? Und wenn ja, wie kann ich mich dagegen wehren? Macht sie sich damit strafbar?



Danke im Voraus für die Hilfe!




MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kindesentzug?

Beitrag von MEMIL » 18.11.2005, 22:05

Nein. Das Vergehen des Kindesentzugs wird erst dadurch verwirklicht wenn sie die Kinder zu einer Ihnen unbekannten Adresse bringt und sich verweigert Ihren Kontakt zu den Kindern zu erlauben. Die Abmeldung aus dem gemeinsamen Haushalt (und dazu mit den Kindern) stellt aber eine Eheverfehlung dar die auch mit Sanktionen bestraft werden kann. Diese Sanktionen sind aber meistens zahnlos und reichen allein nicht einmal für die Scheidung. Selbstverständlich können sie aber auf Zurückbringung der Kinder klagen und auch erreichen, dass sie in Zukunft dies unterlasse soll.

Das Problem jedoch, ist dass Ihre Interesse und jene Ihrer Frau sind nicht das einzige Problem, sondern auch das Wohl der Kinder. Deswegen sollten Sie Ihre Frau zu einer Besprechung einladen und die Situation aus der Sicht der Kinder zu diskutieren. Die Scheidung selbst kann nicht verhindert werden (wenn ein Partner das will). Falls keine Lösung in Sicht ist, dann können Sie einen Scheidungsanwalt oder das Gericht selbst (am Amtstag, Dienstagvormittag suchen.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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