Ich bin nicht sicher ob dies der richtige Bereich ist, aber ich versuche es mal.
Folgender Sachverhalt:
Ein unverheiratetes Paar erwirbt eine Immobilie und nimmt dafür 3 Kredite auf. Nach zwei Jahren trennt sich das Paar, Person A erhält aufgrund vorheriger Vereinbarungen Wohnrecht, da Person A 20% mehr Kapital mit in die Finanzierung gesteckt hat. Person B willigt in eine Wiedergutmachung für die durch die Trennung entstandenen Nachteile ein, indem ein Kredit durch Person B übernommen werden soll. Die Bank überschreibt diesen Kredit aber nur bei vorhandener Sicherheit, die ursprünglich in Form des Hauses gegeben war.
Reicht ein Schriftstück, das Person B unterschreibt aus, indem garantiert wird, dass die Kreditraten gezahlt werden und dass trotzdem kein Anspruch mehr auf das Haus erhoben wird. ODer muss dies notariell beglaubigt werden?
Was passiert im Falle einer privaten Insolvenz? Muss Person A ggf. aufgrund des Grundbucheintrages für Person B haften?
Notar oder nur schriftlicher Vertrag
RE: Notar oder nur schriftlicher Vertrag
Hallo Barbara! Deine Fragen sind unfangreich, etwa „verallgemeinisiert“ und deswegen nicht mit extremer Treffersicherheit zu beantworten. Ich versuche es trotzdem und bin davon ausgegangen, dass diese vorhandene Kredite schon durch Hypothekargarantie laufen. Stimmt?
Vereinbarungen, egal ob sie auf ein Klopapier zu Hause oder beim Notar geschrieben wurden, haben die gleiche Wirkung. Sie haben zivilrechtliche Kraft, sowohl der Bank, als auch dem Gericht gegenüber. Nun, dass solche Vereinbarungen beim Notar beglaubigt werden ist eine Bedingung bei allen Rechtsgeschäften, die ins Grundbuch einverleibt werden müssen (sei im Blatt B wo die Eigentümer eingetragen werden oder im Blatt C, wo die Sicherungen der Bank für Kredite eingetragen werden).
Die Bank selbst ist nicht verpflichtet zu verlangen, dass eure Unterschriften beglaubigt werden. Selbstverständlich tun sie das immer auch, weil dadurch die Unterschrift eine Wirkungskraft auch gegenüber dem Gericht erlangt und die Garantie kann dann ins Grundbuch einverleibt werden.
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Zusammenfassend: Du kannst eine Vereinbarung privat abschließen und beim Notar nur beglaubigen lassen. Das wird der Bank aber nicht ausreichend sein. Die Bank (so ist immer) wird die Vereinbarung selbst schreiben wollen und auch gleich ins Grundbuch eintragen lassen. Du kannst mit deiner Vereinbarung versuchen (die Beglaubigung allein kosten nicht viel) aber wahrscheinlich wird es nicht klappen.
Zu deiner letzten Frage. Die Bank wird die Hypothekargarantie nicht aufgeben, bevor alles ausbezahlt ist. Die zusätzliche Garantie ist eine Art Pflanzerei, die jede Bank betreibt. Sie verlangen oft 2 und 3-fach Garantie. Banken in Österreich betreiben momentan eine Art Garantiewirtschaft, weil alles vom freien Markt geregelt wird. Wer Geld braucht, lässt sich mit Gebühren und Kosten von den Banken molken.
Damit brauchst du auch hier keine Sorge machen. Die Kredite werden bezahlt oder die Liegenschaft wird einbezogen. Alle anderen Vereinbarungen sind sekundär und dienen meisten nur die Geldgier der Banken. Deine echte Sorge soll sein: Wie bezahle ich alle Kredite so schnell wie möglich. Bei Insolvenz kommt deine Vereinbarung nicht ins Licht: Die Bank knackt gleich die Wohnung und verkauft sie weiter. Haften muss keine Person, nur die Wohnung. Einverleibt wird nicht eine Garantie gegen die Person, sondern gegen die Wohnung. Wird nicht bezahlt, ist die Wohnung weg. Nur wenn die Kredite, trotzt Versteigerung der Wohnung, nicht ausbezahlt werden, kann die Bank die Personen und den Differenzbetrag weiter klagen.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Vereinbarungen, egal ob sie auf ein Klopapier zu Hause oder beim Notar geschrieben wurden, haben die gleiche Wirkung. Sie haben zivilrechtliche Kraft, sowohl der Bank, als auch dem Gericht gegenüber. Nun, dass solche Vereinbarungen beim Notar beglaubigt werden ist eine Bedingung bei allen Rechtsgeschäften, die ins Grundbuch einverleibt werden müssen (sei im Blatt B wo die Eigentümer eingetragen werden oder im Blatt C, wo die Sicherungen der Bank für Kredite eingetragen werden).
Die Bank selbst ist nicht verpflichtet zu verlangen, dass eure Unterschriften beglaubigt werden. Selbstverständlich tun sie das immer auch, weil dadurch die Unterschrift eine Wirkungskraft auch gegenüber dem Gericht erlangt und die Garantie kann dann ins Grundbuch einverleibt werden.
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Zusammenfassend: Du kannst eine Vereinbarung privat abschließen und beim Notar nur beglaubigen lassen. Das wird der Bank aber nicht ausreichend sein. Die Bank (so ist immer) wird die Vereinbarung selbst schreiben wollen und auch gleich ins Grundbuch eintragen lassen. Du kannst mit deiner Vereinbarung versuchen (die Beglaubigung allein kosten nicht viel) aber wahrscheinlich wird es nicht klappen.
Zu deiner letzten Frage. Die Bank wird die Hypothekargarantie nicht aufgeben, bevor alles ausbezahlt ist. Die zusätzliche Garantie ist eine Art Pflanzerei, die jede Bank betreibt. Sie verlangen oft 2 und 3-fach Garantie. Banken in Österreich betreiben momentan eine Art Garantiewirtschaft, weil alles vom freien Markt geregelt wird. Wer Geld braucht, lässt sich mit Gebühren und Kosten von den Banken molken.
Damit brauchst du auch hier keine Sorge machen. Die Kredite werden bezahlt oder die Liegenschaft wird einbezogen. Alle anderen Vereinbarungen sind sekundär und dienen meisten nur die Geldgier der Banken. Deine echte Sorge soll sein: Wie bezahle ich alle Kredite so schnell wie möglich. Bei Insolvenz kommt deine Vereinbarung nicht ins Licht: Die Bank knackt gleich die Wohnung und verkauft sie weiter. Haften muss keine Person, nur die Wohnung. Einverleibt wird nicht eine Garantie gegen die Person, sondern gegen die Wohnung. Wird nicht bezahlt, ist die Wohnung weg. Nur wenn die Kredite, trotzt Versteigerung der Wohnung, nicht ausbezahlt werden, kann die Bank die Personen und den Differenzbetrag weiter klagen.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
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