Unterhalt

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 17.11.2004, 11:32

wie ist das wenn die frau mehr als der mann verdient ? muss ich ihm dann nach der scheidung unterhalt zahlen ?



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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 18.11.2004, 09:32

sie sind nur unterhlatspflichtig, wenn sich der Ehepartner während der Ehe zum größten Teil um die Führung des Haushaltes oder die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gekümmert hat. War er normal beruftätig gibt es keine Unterhaltspflicht.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 18.11.2004, 12:44

vielen dank für die antwort ! hat mir sehr geholfen, damit hat er einen grund weniger mir zu drohen.

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