Ich brauche eure Hilfe,da ich dass Oesterreichische Scheidungsrecht nicht kenne.Ich lebe in Trennung,habe aber eine Beziehung mit einer Frau die in Oesterreich verheiratet ist!Sie selber ist Ausländerin in Oesterreich,will sich aber scheiden lassen, Oesterreich verlassen und zu mir ziehen.
Da Ihr Ehemann immer wieder die Meinung ändert,möchte ich Fragen wie es aussieht,wenn er sich nicht scheiden lassen will ,sie aber die scheidung einreicht?
Würde sich die ganze Scheidung hinziehen,obwohl sie sich in Oesterreich gar nicht mehr wohl fühlt?Sie ist erst 2 Jahre verheiratet und hat noch keine feste Aufenthaltsbewilligung,die sie aber auch nicht anstrebt,da sie so schnell wie möglich die scheidung will.
vielen dank für eure Hilfe
marc
sehr heikle Angelegenheit
RE: sehr heikle Angelegenheit
Hallo Marc,
wenn Ihre Freundin keinen Scheidungsgrund hat (Verschulden des anderen Teils an der Zerrüttung der Ehe - schwere Eheverfehlung, dann ist eine Scheidung grundsätzlich nur einvernehmlich möglich, oder aber frühestens drei Jahre ab Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft.
Die Scheidung könnte sich also hinziehen, falls der Ehemann ihr nicht zustimmt. Jedenfalls, das hat nichts damit zu tun, wie lange schon Ihre Freundin in Österreich ist, hier verheiratet ist, bzw. sich hier wohlfühlt oder nicht.
mfg, Akita
wenn Ihre Freundin keinen Scheidungsgrund hat (Verschulden des anderen Teils an der Zerrüttung der Ehe - schwere Eheverfehlung, dann ist eine Scheidung grundsätzlich nur einvernehmlich möglich, oder aber frühestens drei Jahre ab Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft.
Die Scheidung könnte sich also hinziehen, falls der Ehemann ihr nicht zustimmt. Jedenfalls, das hat nichts damit zu tun, wie lange schon Ihre Freundin in Österreich ist, hier verheiratet ist, bzw. sich hier wohlfühlt oder nicht.
mfg, Akita
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