Hallo. Ich habe zwei Fragen zum Thema "einvernehmliche Scheidung".
1. Obliegt die Aufteilung der Finanzen, die Entscheidung über das Sorgerechts für ein gemeinsames Kleinkind, sowie die Regelung des Besuchsrechts und der Höhe der Unterhaltszahlungen allein den Ehepartnern?
2. In unserem Falle ist es so dass mein Mann arbeiten geht, ich meine Schule abgebrochen habe weil ich schwanger wurde, dann daheim war bei unserem Kind und jetzt vor zwei Monaten angefangen habe meinen Abschluss nachzuholen. Ich habe keine andere finanzielle Einkommensquelle als das Kindergeld, die Familienbeihilfe und die Unterstützung von meinem Mann. Nun will er sich aber scheiden lassen. Meinen Abschluss habe ich frühestens nächsten Februar. Muss mein Mann nun für mich Unterhalt zahlen im Falle einer Scheidung? Da ich ja noch bei dem Kind daheim bin (das Kind ist 1 1/2) und nebenher meinen Abschluss fertig mache habe ich kaum eine Chance noch einen Job dazu anzunehmen.
Danke schon im Voraus für die Antworten.
Lg
Lightwish
Einvernehmlich - wie genau?
RE: Einvernehmlich - wie genau?
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfolgt bei einvernehmlicher Scheidung durch die Ehepartner vor Einreichung. Der Unterhalt ist abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners, dafür gibt es gesetzliche Regelungen soweit ich weiß. So lange Sie keinem Beruf nachgehen können, ist Ihr Mann natürlich verpflichtet, Unterhalt für Sie und Ihr Kind zu leisten. Der Unterhalt für Sie verringert sich erst, sobald Sie ein eigenes Einkommen haben.
Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Ihr Mann nicht versucht Sie finanziell über den Tisch zu ziehen, so wie meiner es mit mir vorhat.
Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Ihr Mann nicht versucht Sie finanziell über den Tisch zu ziehen, so wie meiner es mit mir vorhat.
RE: Einvernehmlich - wie genau?
Hallo Lightwish,
als haushaltsführende Ehegattin bzw. Alleinerzieherin mit Kleinstkind, noch dazu jung und ohne Ausbildungsabschluss gehören Sie zu den allerschwächsten Gruppen am Arbeitsmarkt.
Wie gewiss ist es überhaupt, dass Sie nach Ihrem Ausbildungsabschluß eine Arbeitsstelle bekommen und auch halten können? Sie sollten dabei auch daran denken, dass Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die üblichen Erkrankungen von Kindern (mit mehr Bedarf an freien Tagen als Sie Pflegeurlaub bekommen) und allgemein finanziell nicht rosige Lage (kein Vermögen, keine wohlhabenden, unterstützenden Eltern) dazu führen können, dass Sie nach einem Unterhaltsverzicht im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung über viele Jahre hindurch in beruflichen und finanziellen Schwierigkeiten ("Sozialfall") sein können.
Eine einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Unterhaltsverzicht könnte auch darauf Einfluss haben (weiß es nicht so genau), dass Sie danach Probleme mit der erhöhten Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen, oder dann diese von Ihrem Ehegatten zurückgezahlt werden müßte (dieser Umstand sollte im Zuge einer Scheidung geprüft werden.)
Es steht Ihnen in Ihrer Situation sicherlich laufender Unterhalt zu, so wie auch dem Kind Alimente zustehen.
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung lässt sich so gut wie fast alles einvernehmlich bestimmen, auch solche Regelungen können getroffen werden und wurden auch schon vom Jugendamt nachträglich genehmigt, die sich finanziell und sonstwie zu Ihrem Nachteil auswirken könnten. Zwar bedarf der Scheidungsvergleich, soweit der das Kind betrifft, der nachträglichen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, doch wurden auch schon sehr niedrige Alimente auch bewilligt bzw. Besuchsrechtsregelungen und Obsorgeregelungen, die mE weder langfristig haltbar noch auch wirklich zum Vorteil des Kindes und des allgemeinen "Friedens" waren.
Deshalb würde ich in Ihrem Fall eher eine/n engagierte/n RechtanwältIn aufsuchen (erkundigen was das Erstgespräch kostet, oder falls eine solche Anwältin in einer Familienberatungsstelle Sprechstunden abhält), und hier vor einer etwaigen Scheidung nochmals alle Rahmenbedingungen abklären. Um nicht voreilig in Konditionen einzuwilligen, die allzu benachteiligend für Sie sein könnten.
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass nicht Sie, sondern Ihr Mann sich scheiden lassen möchte. Sie brauchen nicht in eine Scheidung einwilligen. Sie können auch zunächst verheiratet bleiben, und falls Ihr Mann nach dreijähriger Trennung dann die Scheidung möchte, kann er sie im Klageweg bekommen, spätestens aber nach sechs Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wird wohl eher schon Klarheit bestehen über Ihre zukünftigen Einkommenschancen, und es besteht dann immer noch die Möglichkeit, Ihren späteren Unterhalt festzulegen. Diesbezüglich verweise ich auf eine möglichst anwaltlich/unterstützende Beratung/Vertretung.
Auch könnten Sie sich, falls Sie obiges nicht wünschen, ans Bezirksgericht wenden, wegen einer familienrechtlichen Mediation (mit fachlicher Hilfe - staatlich gefördert - einkommensgestaffelt),wo Sie gemeinsam mit Ihrem Mann die Punkte betreffend die Regelung der zukünftigen Verhältnisse inklusive einer allfälligen Scheidung versuchen können auszuhandeln.
In einem mir bekannten, vielleicht vergleichbaren Fall, ist es zu einer Scheidung gekommen, wobei sich der Mann verpflichtet hat, noch Unterhalt für die Frau für ich glaube drei Jahre weiter zu zahlen, damit sie ihren Ausbildungsabschluss machen konnte. Sie konnte die Ausbildung abschließen, doch hatte sie es danach sehr schwer. Der Beruf war mit Nachtdiensten verbunden, sie konnte nur Teilzeit arbeiten, und später wanderte das in der Pubertät befindliche Kind zum Vater, ich schätze deshalb, da dieser einfach viel mehr Geld hatte (da ohne Berufsunterbrechung, und doch mit besserer Ausbildung). Dann musste sie die Alimente für das Kind bezahlen.
Geschichten, die das Leben schreibt..
Ich hoffe, Sie konnten mit dieser Antwort etwas anfangen, auch eine andere Forumsteilnehmerin hat ja schon in einem ähnlichen Sinne geantwortet.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alles Gute, Akita
htwish
als haushaltsführende Ehegattin bzw. Alleinerzieherin mit Kleinstkind, noch dazu jung und ohne Ausbildungsabschluss gehören Sie zu den allerschwächsten Gruppen am Arbeitsmarkt.
Wie gewiss ist es überhaupt, dass Sie nach Ihrem Ausbildungsabschluß eine Arbeitsstelle bekommen und auch halten können? Sie sollten dabei auch daran denken, dass Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die üblichen Erkrankungen von Kindern (mit mehr Bedarf an freien Tagen als Sie Pflegeurlaub bekommen) und allgemein finanziell nicht rosige Lage (kein Vermögen, keine wohlhabenden, unterstützenden Eltern) dazu führen können, dass Sie nach einem Unterhaltsverzicht im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung über viele Jahre hindurch in beruflichen und finanziellen Schwierigkeiten ("Sozialfall") sein können.
Eine einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Unterhaltsverzicht könnte auch darauf Einfluss haben (weiß es nicht so genau), dass Sie danach Probleme mit der erhöhten Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen, oder dann diese von Ihrem Ehegatten zurückgezahlt werden müßte (dieser Umstand sollte im Zuge einer Scheidung geprüft werden.)
Es steht Ihnen in Ihrer Situation sicherlich laufender Unterhalt zu, so wie auch dem Kind Alimente zustehen.
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung lässt sich so gut wie fast alles einvernehmlich bestimmen, auch solche Regelungen können getroffen werden und wurden auch schon vom Jugendamt nachträglich genehmigt, die sich finanziell und sonstwie zu Ihrem Nachteil auswirken könnten. Zwar bedarf der Scheidungsvergleich, soweit der das Kind betrifft, der nachträglichen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, doch wurden auch schon sehr niedrige Alimente auch bewilligt bzw. Besuchsrechtsregelungen und Obsorgeregelungen, die mE weder langfristig haltbar noch auch wirklich zum Vorteil des Kindes und des allgemeinen "Friedens" waren.
Deshalb würde ich in Ihrem Fall eher eine/n engagierte/n RechtanwältIn aufsuchen (erkundigen was das Erstgespräch kostet, oder falls eine solche Anwältin in einer Familienberatungsstelle Sprechstunden abhält), und hier vor einer etwaigen Scheidung nochmals alle Rahmenbedingungen abklären. Um nicht voreilig in Konditionen einzuwilligen, die allzu benachteiligend für Sie sein könnten.
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass nicht Sie, sondern Ihr Mann sich scheiden lassen möchte. Sie brauchen nicht in eine Scheidung einwilligen. Sie können auch zunächst verheiratet bleiben, und falls Ihr Mann nach dreijähriger Trennung dann die Scheidung möchte, kann er sie im Klageweg bekommen, spätestens aber nach sechs Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wird wohl eher schon Klarheit bestehen über Ihre zukünftigen Einkommenschancen, und es besteht dann immer noch die Möglichkeit, Ihren späteren Unterhalt festzulegen. Diesbezüglich verweise ich auf eine möglichst anwaltlich/unterstützende Beratung/Vertretung.
Auch könnten Sie sich, falls Sie obiges nicht wünschen, ans Bezirksgericht wenden, wegen einer familienrechtlichen Mediation (mit fachlicher Hilfe - staatlich gefördert - einkommensgestaffelt),wo Sie gemeinsam mit Ihrem Mann die Punkte betreffend die Regelung der zukünftigen Verhältnisse inklusive einer allfälligen Scheidung versuchen können auszuhandeln.
In einem mir bekannten, vielleicht vergleichbaren Fall, ist es zu einer Scheidung gekommen, wobei sich der Mann verpflichtet hat, noch Unterhalt für die Frau für ich glaube drei Jahre weiter zu zahlen, damit sie ihren Ausbildungsabschluss machen konnte. Sie konnte die Ausbildung abschließen, doch hatte sie es danach sehr schwer. Der Beruf war mit Nachtdiensten verbunden, sie konnte nur Teilzeit arbeiten, und später wanderte das in der Pubertät befindliche Kind zum Vater, ich schätze deshalb, da dieser einfach viel mehr Geld hatte (da ohne Berufsunterbrechung, und doch mit besserer Ausbildung). Dann musste sie die Alimente für das Kind bezahlen.
Geschichten, die das Leben schreibt..
Ich hoffe, Sie konnten mit dieser Antwort etwas anfangen, auch eine andere Forumsteilnehmerin hat ja schon in einem ähnlichen Sinne geantwortet.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alles Gute, Akita
htwish
RE: Einvernehmlich - wie genau?
Hallo Lightwish,
als haushaltsführende Ehegattin bzw. Alleinerzieherin mit Kleinstkind, noch dazu jung und ohne Ausbildungsabschluss gehören Sie zu den allerschwächsten Gruppen am Arbeitsmarkt.
Wie gewiss ist es überhaupt, dass Sie nach Ihrem Ausbildungsabschluß eine Arbeitsstelle bekommen und auch halten können? Sie sollten dabei auch daran denken, dass Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die üblichen Erkrankungen von Kindern (mit mehr Bedarf an freien Tagen als Sie Pflegeurlaub bekommen) und allgemein finanziell nicht rosige Lage (kein Vermögen, keine wohlhabenden, unterstützenden Eltern) dazu führen können, dass Sie nach einem Unterhaltsverzicht im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung über viele Jahre hindurch in beruflichen und finanziellen Schwierigkeiten ("Sozialfall") sein können.
Eine einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Unterhaltsverzicht könnte auch darauf Einfluss haben (weiß es nicht so genau), dass Sie danach Probleme mit der erhöhten Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen, oder dann diese von Ihrem Ehegatten zurückgezahlt werden müßte (dieser Umstand sollte im Zuge einer Scheidung geprüft werden.)
Es steht Ihnen in Ihrer Situation sicherlich laufender Unterhalt zu, so wie auch dem Kind Alimente zustehen.
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung lässt sich so gut wie fast alles einvernehmlich bestimmen, auch solche Regelungen können getroffen werden und wurden auch schon vom Jugendamt nachträglich genehmigt, die sich finanziell und sonstwie zu Ihrem Nachteil auswirken könnten. Zwar bedarf der Scheidungsvergleich, soweit der das Kind betrifft, der nachträglichen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, doch wurden auch schon sehr niedrige Alimente auch bewilligt bzw. Besuchsrechtsregelungen und Obsorgeregelungen, die mE weder langfristig haltbar noch auch wirklich zum Vorteil des Kindes und des allgemeinen "Friedens" waren.
Deshalb würde ich in Ihrem Fall eher eine/n engagierte/n RechtanwältIn aufsuchen (erkundigen was das Erstgespräch kostet, oder falls eine solche Anwältin in einer Familienberatungsstelle Sprechstunden abhält), und hier vor einer etwaigen Scheidung nochmals alle Rahmenbedingungen abklären. Um nicht voreilig in Konditionen einzuwilligen, die allzu benachteiligend für Sie sein könnten.
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass nicht Sie, sondern Ihr Mann sich scheiden lassen möchte. Sie brauchen nicht in eine Scheidung einwilligen. Sie können auch zunächst verheiratet bleiben, und falls Ihr Mann nach dreijähriger Trennung dann die Scheidung möchte, kann er sie im Klageweg bekommen, spätestens aber nach sechs Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wird wohl eher schon Klarheit bestehen über Ihre zukünftigen Einkommenschancen, und es besteht dann immer noch die Möglichkeit, Ihren späteren Unterhalt festzulegen. Diesbezüglich verweise ich auf eine möglichst anwaltlich/unterstützende Beratung/Vertretung.
Auch könnten Sie sich, falls Sie obiges nicht wünschen, ans Bezirksgericht wenden, wegen einer familienrechtlichen Mediation (mit fachlicher Hilfe - staatlich gefördert - einkommensgestaffelt),wo Sie gemeinsam mit Ihrem Mann die Punkte betreffend die Regelung der zukünftigen Verhältnisse inklusive einer allfälligen Scheidung versuchen können auszuhandeln.
In einem mir bekannten, vielleicht vergleichbaren Fall, ist es zu einer Scheidung gekommen, wobei sich der Mann verpflichtet hat, noch Unterhalt für die Frau für ich glaube drei Jahre weiter zu zahlen, damit sie ihren Ausbildungsabschluss machen konnte. Sie konnte die Ausbildung abschließen, doch hatte sie es danach sehr schwer. Der Beruf war mit Nachtdiensten verbunden, sie konnte nur Teilzeit arbeiten, und später wanderte das in der Pubertät befindliche Kind zum Vater, ich schätze deshalb, da dieser einfach viel mehr Geld hatte (da ohne Berufsunterbrechung, und doch mit besserer Ausbildung). Dann musste sie die Alimente für das Kind bezahlen.
Geschichten, die das Leben schreibt..
Ich hoffe, Sie konnten mit dieser Antwort etwas anfangen, auch eine andere Forumsteilnehmerin hat ja schon in einem ähnlichen Sinne geantwortet.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alles Gute, Akita
htwish
als haushaltsführende Ehegattin bzw. Alleinerzieherin mit Kleinstkind, noch dazu jung und ohne Ausbildungsabschluss gehören Sie zu den allerschwächsten Gruppen am Arbeitsmarkt.
Wie gewiss ist es überhaupt, dass Sie nach Ihrem Ausbildungsabschluß eine Arbeitsstelle bekommen und auch halten können? Sie sollten dabei auch daran denken, dass Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die üblichen Erkrankungen von Kindern (mit mehr Bedarf an freien Tagen als Sie Pflegeurlaub bekommen) und allgemein finanziell nicht rosige Lage (kein Vermögen, keine wohlhabenden, unterstützenden Eltern) dazu führen können, dass Sie nach einem Unterhaltsverzicht im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung über viele Jahre hindurch in beruflichen und finanziellen Schwierigkeiten ("Sozialfall") sein können.
Eine einvernehmliche Scheidung mit oder ohne Unterhaltsverzicht könnte auch darauf Einfluss haben (weiß es nicht so genau), dass Sie danach Probleme mit der erhöhten Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen, oder dann diese von Ihrem Ehegatten zurückgezahlt werden müßte (dieser Umstand sollte im Zuge einer Scheidung geprüft werden.)
Es steht Ihnen in Ihrer Situation sicherlich laufender Unterhalt zu, so wie auch dem Kind Alimente zustehen.
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung lässt sich so gut wie fast alles einvernehmlich bestimmen, auch solche Regelungen können getroffen werden und wurden auch schon vom Jugendamt nachträglich genehmigt, die sich finanziell und sonstwie zu Ihrem Nachteil auswirken könnten. Zwar bedarf der Scheidungsvergleich, soweit der das Kind betrifft, der nachträglichen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, doch wurden auch schon sehr niedrige Alimente auch bewilligt bzw. Besuchsrechtsregelungen und Obsorgeregelungen, die mE weder langfristig haltbar noch auch wirklich zum Vorteil des Kindes und des allgemeinen "Friedens" waren.
Deshalb würde ich in Ihrem Fall eher eine/n engagierte/n RechtanwältIn aufsuchen (erkundigen was das Erstgespräch kostet, oder falls eine solche Anwältin in einer Familienberatungsstelle Sprechstunden abhält), und hier vor einer etwaigen Scheidung nochmals alle Rahmenbedingungen abklären. Um nicht voreilig in Konditionen einzuwilligen, die allzu benachteiligend für Sie sein könnten.
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass nicht Sie, sondern Ihr Mann sich scheiden lassen möchte. Sie brauchen nicht in eine Scheidung einwilligen. Sie können auch zunächst verheiratet bleiben, und falls Ihr Mann nach dreijähriger Trennung dann die Scheidung möchte, kann er sie im Klageweg bekommen, spätestens aber nach sechs Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wird wohl eher schon Klarheit bestehen über Ihre zukünftigen Einkommenschancen, und es besteht dann immer noch die Möglichkeit, Ihren späteren Unterhalt festzulegen. Diesbezüglich verweise ich auf eine möglichst anwaltlich/unterstützende Beratung/Vertretung.
Auch könnten Sie sich, falls Sie obiges nicht wünschen, ans Bezirksgericht wenden, wegen einer familienrechtlichen Mediation (mit fachlicher Hilfe - staatlich gefördert - einkommensgestaffelt),wo Sie gemeinsam mit Ihrem Mann die Punkte betreffend die Regelung der zukünftigen Verhältnisse inklusive einer allfälligen Scheidung versuchen können auszuhandeln.
In einem mir bekannten, vielleicht vergleichbaren Fall, ist es zu einer Scheidung gekommen, wobei sich der Mann verpflichtet hat, noch Unterhalt für die Frau für ich glaube drei Jahre weiter zu zahlen, damit sie ihren Ausbildungsabschluss machen konnte. Sie konnte die Ausbildung abschließen, doch hatte sie es danach sehr schwer. Der Beruf war mit Nachtdiensten verbunden, sie konnte nur Teilzeit arbeiten, und später wanderte das in der Pubertät befindliche Kind zum Vater, ich schätze deshalb, da dieser einfach viel mehr Geld hatte (da ohne Berufsunterbrechung, und doch mit besserer Ausbildung). Dann musste sie die Alimente für das Kind bezahlen.
Geschichten, die das Leben schreibt..
Ich hoffe, Sie konnten mit dieser Antwort etwas anfangen, auch eine andere Forumsteilnehmerin hat ja schon in einem ähnlichen Sinne geantwortet.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Alles Gute, Akita
htwish
RE: Einvernehmlich - wie genau?
Ich hoffe es auch, daß Sie nicht über den Tisch gezogen werden.
Im Moment geht's mir nicht besser, obwohl ich männlich bin.
Die Mutter des Kindes versucht alles, um meinen Ruf und das perfekte Vater/Tochter-Verhältnis, welches besteht, zu torpedieren, nur um im Recht zu sein.
Im Moment geht's mir nicht besser, obwohl ich männlich bin.
Die Mutter des Kindes versucht alles, um meinen Ruf und das perfekte Vater/Tochter-Verhältnis, welches besteht, zu torpedieren, nur um im Recht zu sein.
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