Kind lebt mit und bei seinen geschiedenen Eltern

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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maierbianca
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Kind lebt mit und bei seinen geschiedenen Eltern

Beitrag von maierbianca » 21.11.2003, 08:56

"Eine Vereinbarung, nach der sich der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes bei beiden ( GETRENNT LEBENDEN ) Elternteile befindet, ist unzulässig. (ORAC-Verlag Der Scheidungs Vergleich (S19)"



Was aber wenn die Scheidung nur als Eheleute vorgenommen wurde, aber in der Funktion als Eltern keine Trennung erfolgt, und somit das Kind weiterhin sein Heim bei seinen Eltern hat. ( Einfamilienwohnhaus mit 3 Geschoßen wo das Kind das mittlere bewohnt die Eltern darüber und darunter) (ORAC-Verlag Der S-Vergleich (S19) Festzulegen ist ein " Heim erster Ordnung", in dem sich der Lebensmittelpunkt für das Kind befindet )

Frage 1:Gibt es Literatur wo ersichtlich ist, in diesem Fall, eine gemeinsame Eltern-Eintragung zulässig wäre?



Der Unterhalt ist, wie bei aufrechter Ehe auch, grundsätzlich in Natural zu leisten.

Wie kann aber verhindert werden, dass, falls das Gericht auf einen Namen beharrt, nicht nachträglich der als „ hauptsächlich Eingetragene“ ( womöglich rückwirkend ) Unterhalts-Ansprüche stellt, weil der andere ( normalerweise ) „ Geldunterhaltspflichtig“ ist und nur die Betreuung „ in Gewissen Maße ( nur was es dem anderen „erspart“ bleibt, berücksichtigt wird? Frage2:Gibt es hierfür Entscheidungen über solche „ Kinderunterhalts-Vereinbarungen“? (

ORAC-Verlag Scheidung-Kompakt (S103) Über den Kindesunterhalt können die Parteien aber auch eine Unterhaltsvereinbarung schließen)




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