Hallo!
ICh habe eine Frage. Ich bin 21 Jahre alt und wohne schon in einer eigenen Wohnung. Ich habe jetzt 3 Jahre gearbeitet, und besuche seit 1 Jahr erfolgreich wieder eine Schule. Diese wird noch 2 Jahre dauern. Ich kann jetzt nur geringfügig arbeiten gehen und will jetzt fragen, ob mein Vater mir Unterhalt zahlen muss? Meine Eltern sind geschieden.
Mfg
Unterhalt
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Unterhalt
Prinzipiell koennen Unterhaltsansprueche gegen BEIDE Elternteile wiederaufleben, wenn das "Kind" z. B. aufgrund eines Unfalles oder Krankheit nicht mehr selbsterhaltungsfaehig ist. In Ihrem Fall muesste man wissen, ob Sie bereits ueber eine abgeschlossene Berufsausbildung verfuegen oder nicht.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste