sehr geehrte damen und herren, ich möchte gerne unbedingt wissen, wie man das einkommen des partners feststellen kann (ohne das finanzamt einschalten zu müssen), nachdem das gemeinsame betreibs-konto gesperrt wurde (weil der unterhaltsberechtigte partner nur zeichnungsberechtigt war und nicht kontoinhaber).
wie kann man gerichtlich einwirken, einsicht auf die (ehemals) gemeinsamen umsätze und gewinne zu bekommen? welche voraussetzungen sind notwendig?
bitte dringend um infos!
mfg.
gs
Einkommensnachweis des Unterhaltspflichtigen Partners??
RE: Einkommensnachweis des Unterhaltspflichtigen Partners??
> wie kann man gerichtlich einwirken, einsicht auf die (ehemals) gemeinsamen umsätze und gewinne zu bekommen? welche voraussetzungen sind notwendig?
Zuerst einmal die Kenntnis darüber, um welche Form der betrieblichen Zusammenarbeit es sich handelt - ist`s eine GmbH zum Beispiel, und die Gattin war "nur" unselbständig beschäftigt, ohne auch Gesellschafterin zu sein? Oder eine OHG, und beide Eheleute waren und sind gleichberechtigte Gesellschafter?
Falls der Partner, der "am längeren Ast" sitzt, der zB wie hier das Konto sperren konnte, es nicht wünscht und zudem anwaltlich vertreten ist, werden Sie auch nicht herumkommen, eine rechtsfreundliche Vertretung zu konsultieren.
Jedenfalls gibt es bei entsprechender Bedürftigkeit die Möglichkeit, über einen Verfahrenshilfeantrag einen Rechtsbeistand zu bekommen für diverse notwendig werdende Maßnahmen. Bzw.denken Sie daran, dass Sie einen (Teil der) Kosten ersetzt bekommen werden, falls Sie obsiegen, lassen Sie sich wenn möglich Ihre konkreten Chancen sowie die zu erwartenden Kosten darlegen.
mfg, MA.
Zuerst einmal die Kenntnis darüber, um welche Form der betrieblichen Zusammenarbeit es sich handelt - ist`s eine GmbH zum Beispiel, und die Gattin war "nur" unselbständig beschäftigt, ohne auch Gesellschafterin zu sein? Oder eine OHG, und beide Eheleute waren und sind gleichberechtigte Gesellschafter?
Falls der Partner, der "am längeren Ast" sitzt, der zB wie hier das Konto sperren konnte, es nicht wünscht und zudem anwaltlich vertreten ist, werden Sie auch nicht herumkommen, eine rechtsfreundliche Vertretung zu konsultieren.
Jedenfalls gibt es bei entsprechender Bedürftigkeit die Möglichkeit, über einen Verfahrenshilfeantrag einen Rechtsbeistand zu bekommen für diverse notwendig werdende Maßnahmen. Bzw.denken Sie daran, dass Sie einen (Teil der) Kosten ersetzt bekommen werden, falls Sie obsiegen, lassen Sie sich wenn möglich Ihre konkreten Chancen sowie die zu erwartenden Kosten darlegen.
mfg, MA.
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