guten morgen,
mein mtl. netto einkommen beträgt EUR 1950,-. Für meine drei kinder aus zwei geschiedenen ehen habe ich nun davon 958 EUR zu zahlen (bei durchschn. mtl. nettoeinkommen von EUR 2275,- (*14/12):
kind 1 (ehe 1/13 Jahre): 377,-
kind 2 (ehe 2/10 jahre): 305,-
kind 3 (ehe 2/ 8 jahre): 276,-
für kind 1 habe ich bisher auch EUR 305,- bezahlt, nachdem aber die mutter nun nach einem verkehrsunfall (mit 1,2 promille) eine führerschein entzug hatte (total schaden auto, sachbeschädigung, strafe,... und dadurch nun hohe ausgaben hatte (ca. 18.000,- EUR) ist sie der meinung, dass dem kind mehr zusteht (obwohl der bedarf des kindes nicht gestiegen ist). von dem abgesehen ist kind 1 nicht nur während des gerichtlich festgelegten besuchsrechtes bei mir, sondern auch zusätzlich an mehreren tagen im monat (ca. 10-15 tage).
aufgrund der erhöhung von EUR 305,- auf EUR 377,- ist mein leben nun stark beinträchtigt, ein aufgenommener kredit (eigentumswohnung) ist nun nicht finanzierbar, da ich ja auch noch andere mtl. fixkosten habe!
kann mir bitte jemand sagen, wie weit ich noch recht auf ein leben habe? ich sehe mich derzeit nicht mehr hinaus.
HILFE!
ps.: auf die bitte an die mutter, bzgl. alimente doch nachsicht auf mein leben zu haben wurde mir gesagt: wenn ich einmal im monat zu friseur gehen kann (anm.: ich habe kurze haare) dann kann ich mir auch mehr alimente leisten!!!
und wenn ich mir die wohnung nicht mehr leisten kann, ist es mein problem.
und ausserdem will sie das besuchsrecht stark einschränken (gerichtlich vor 10 jahre festgelegt, jedes zweite wochenende von sa 14 uhr bis so 17 uhr) - obwohl meine tochter eigentlich den grossteil bei mir verbringen möchte, da sie probleme mit der mutter hat (fühlt sich vernachlässigt, keine ansprache zu hause, etc). mittlerweile hat meine tochter von den vorhaben der mutter einen teil mitbekommen und hat dadurch abgesehen vom schulischen leistungsabfall auch noch andere probleme (...sie versteht die welt nicht mehr....)
unterhalt
RE: unterhalt
Aufgrund Ihrer Schilderung nehme ich an, dass Ihre Lebenssituation finanziell sehr eingeengt ist, gleichzeitig aber kein Verständnis dafür seitens der Kindesmutter vorhanden. Ich fürchte, wenn Sie nun anlässlich des Alkohol-Unfalles mehr Alimente zahlen sollen/müssen, dann hilft Ihnen vor Gericht die Argumentation, die Mutter würde das Geld für etwas anderes verwenden als das Kind, nichts, da bisher - überschlagsmäßig gerechnet - weniger Alimente von Ihnen bezahlt wurden als sie nach Prozentsätzen dem Kind zugestanden wären. Wenn Sie nun die Tochter weniger bekommen sollen, so würde ich das am ehesten und nur als Vorurteil einer außenstehenden Person - als Kampfmaßnahme der Exfrau betrachten, die sich dadurch dagegen absichern möchte, dass Sie mit Recht von sich behaupten können, dass die Alimentationsforderung überhöht ist (nämlich dann, wenn sich die Kindesmutter Aufwand für andere Betreuung erspart). Könnte auch sein, dass das Mädchen jetzt schon größer, selbstständiger geworden ist, und die Mutter nicht mehr auf Sie als Babysitter angewiesen zu sein glaubt, - und im Zuge der Alimentationsdiskussion Nachteile für sich zu vermeiden versucht. Bezüglich weiterer Vorgangstaktik, die in Ihrem Fall sicherlich kein Fehler wäre sowie einschlägigem Spezialwissen bei Überforderung durch Alimentationsforderungen möchte ich Sie auf die Webseite von RA Dr. Tews, http://www.tews.at (mit Diskussionsforum) verweisen.
Jedenfalls möchte ich Sie auf die auf der Webseite von RA Dr. Tews angesprochene Möglichkeit, die -auch rückwirkende Absetzbarkeit Ihrer Alimentationszahlungen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung - auf 5 Jahre zurück, aber derzeit nicht sicher möglich - verweisen, sowie auf die Möglichkeit, Familienbeihilfezahlungen an Ihre Exgattin alimentationsherabsetzend geltend zu machen (hilft aber, glaube ich, nur dann, wenn Sie schon Unterhalt nach den vollen Prozentualbeiträgen oder an der "Luxusgrenze" bezahlen), sowie an die bei Ihnen eventuell gegebenen Möglichkeiten, mit dem Dienstgeberrealistischere Gehaltsbezüge durch vermehrte Berücksichtigung von Aufwänden/Auslagen für die Berufsausübung zu erreichen (damit Senkung der Bemessungsgrundlage)
mfg, MA.
P.S. Ich glaube, Sie hatten schon einmal in diesem Forum mit ungefähr diesem Sachverhalt nachgefragt? Ich war noch im Nachdenken, es scheint wirklich nicht einfach..
MA
Jedenfalls möchte ich Sie auf die auf der Webseite von RA Dr. Tews angesprochene Möglichkeit, die -auch rückwirkende Absetzbarkeit Ihrer Alimentationszahlungen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung - auf 5 Jahre zurück, aber derzeit nicht sicher möglich - verweisen, sowie auf die Möglichkeit, Familienbeihilfezahlungen an Ihre Exgattin alimentationsherabsetzend geltend zu machen (hilft aber, glaube ich, nur dann, wenn Sie schon Unterhalt nach den vollen Prozentualbeiträgen oder an der "Luxusgrenze" bezahlen), sowie an die bei Ihnen eventuell gegebenen Möglichkeiten, mit dem Dienstgeberrealistischere Gehaltsbezüge durch vermehrte Berücksichtigung von Aufwänden/Auslagen für die Berufsausübung zu erreichen (damit Senkung der Bemessungsgrundlage)
mfg, MA.
P.S. Ich glaube, Sie hatten schon einmal in diesem Forum mit ungefähr diesem Sachverhalt nachgefragt? Ich war noch im Nachdenken, es scheint wirklich nicht einfach..
MA
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste