Scheidung allgemein

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JUSLINE
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Scheidung allgemein

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2003, 00:28

Völlig überrumpelt erfuhr ich von dem Scheidungswunsch meiner Gattin. Ohne jegliche Eheverletzung(Ehemißbrauch,Alkohol,...) hat sie mit 30 Jahren und vier Kindern den Wunsch die versäumte Jugend (Heirat mit 18 Jahren) ohne mich nachzuholen. Da ich keinen Anlass zur Scheidung sehe stelle ich die Frage wann eine Scheidung vollstreckt werden kann, wenn ich ihr die "Auszeit" angeboten habe, sie aber verstärkt auf Scheidung trängt. Wie sieht es mit Unterhaltsleistungen aus, wenn das gemeinsam bewohnte Haus meinen Eltern gehört und sie eine Mietwohnung mit den vier Kindern beziehen möchte. Ihre Familienbeihilfe und Teilbeschäftigung hat bislang zur Versorgung ausgereicht. Was passiert wenn sie bis zur gesetzlich vollzogen Scheidung einen neuen Partner hat. Danke für die Hilfe mfg Michael




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JUSLINE
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RE: Scheidung allgemein

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2003, 01:22

Das sehe ich zuallererst als menschliches und auch praktisches Problem an. Alimente zumindest an die vier ja noch lange nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder werden Sie nach einer Trennung (nicht erst Scheidung) ja zahlen müssen, soferne die Kinder nicht in Ihrer Obsorge sind.



Damit wird wohl ein sehr großer Teil Ihres Einkommens auf den Kindesunterhalt aufgehen, und das noch auf viele Jahre..



Abgesehen von den Umständen einer etwaigen Übersiedlung der vier Kinder vom bisherigen Haus in eine Mietwohnung (Schulwechsel, Ortswechsel nötig?



Sollten Sie keinen Scheidungsgrund gesetzt haben, und Sie auch nicht an Scheidung denken, dann hat Ihre Gattin nach dreijähriger Trennung die Möglichkeit, eine Scheidungsklage, gestützt auf Zerrüttung der Ehe und dreijährige Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, zu erheben. Nur in Härtefällen wird diese Frist auf sechs Jahre ausgedehnt. Nach dieser Frist müssen Sie jedenfalls mit Scheidung rechnen.



Haben Sie schon versucht, Gespräche bezüglich dieser von der Gattin gewünschten Trennung mit einer Partnerschaftsberatungsstelle/Eheberatung/Mediation oäm. zu führen?



mfg,MA


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