Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 18:17

Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine Frau denkt seit einiger Zeit über Scheidung nach. Wir haben eine Eigentumswohnung für die es einen offenen Kredit gibt. Im Kaufvertrag ist festgelegt, daß im Falle eine Scheidung die Wohnung zu verkaufen ist. Die Wohnung lautet auf mich und meine Frau und der Kredit läuft ebenfalls auf uns beide. Im Falle eines Verkaufs wird der erzielbare Verkaufspreis wesentlich unter dem offenen Kreditbetrag liegen. Muß der erzielte Verkaufspreis zur Deckung des Kredits herhalten, und wer muß den noch offenen Kredit bezahlen? Zur Absicherung des Kredits habe ich Geld, das ich bereits vor der Eheschließung hatte in Wertpapiere angelegt. Muß ich dieses Geld mit meiner Frau bei einer Scheidung teilen? Meine Frau wird in Kürze wegen ihrer Krankheit(sie hat Krebs) Berufunfähigkeitpension bekommen. Muß ich Ihr Allimente zahlen?



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 08:21

>Im Kaufvertrag ist festgelegt, daß im Falle eine Scheidung die Wohnung zu verkaufen ist.



Nunmehr gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 2002, wonach es die Möglichkeit einer "Eigentümerpartnerschaft" bezüglich eines Mindestanteils am Wohnungseigentum (sprich: einer Eigentumswohnung) gibt. DH. nicht mehr nur Ehepaare, sondern auch Unverheiratete/Geschiedene können gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen.



Das könnte zur Folge haben, dass die Bestimmung des Kaufvertrags, die der Verkauf der Wohnung im Falle einer Scheidung vorsieht, aufgrund geänderter Rechtsverhältnisse ("clausula rebus sic stantibus") jetzt anders zu sehen ist. Wie es konkret ausschaut, bedarf einer näheren Vertragsprüfung.



Jedenfalls können Sie nicht mehr ohne weiteres von einem Verkauf der Wohnung im Falle der Scheidung ausgehen. Die Wohnung unterliegt als Ehewohnung speziellen Bestimmungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Kommt keine Einigung der Eheleute darüber zustande (einvernehmliche Scheidung, Scheidungsvergleich..) so hat das Gericht im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens die Ehewohnung einem der ehemaligen Ehepartner zuzuweisen. Auch die Art und Weise, wie das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse, wozu auch die Kredite zählen, aufgeteilt werden, ist Gegenstand eines solchen Aufteilungsverfahrens (wiederum: falls nicht vorher eine entsprechende Einigung erzielt wurde.)



Die Wertpapiere sind mE grundsätzlich zwar Ihnen zuzuordnen, da Sie sie schon vor der Eheschließung besessen haben, doch insoweit sie als Sicherungsmittel für die Kreditrückzahlung haften, fallen sie doch in die Aufteilung im Zuge der Ehescheidung.



mfg, MA.





Die Wohnung lautet auf mich und meine Frau und der Kredit läuft ebenfalls auf uns beide.



Im Falle eines Verkaufs wird der erzielbare Verkaufspreis wesentlich unter dem offenen Kreditbetrag liegen. Muß der erzielte Verkaufspreis zur Deckung des Kredits herhalten, und wer muß den noch offenen Kredit bezahlen? Zur Absicherung des Kredits habe ich Geld, das ich bereits vor der Eheschließung hatte in Wertpapiere angelegt. Muß ich dieses Geld mit meiner Frau bei einer Scheidung teilen? Meine Frau wird in Kürze wegen ihrer Krankheit(sie hat Krebs) Berufunfähigkeitpension bekommen. Muß ich Ihr Allimente zahlen?


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Unterhalt, Berufsunfähigkeitspension

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 08:27

Soweit Ihrer Gattin eine eigene Pension zusteht, wird diese in die Höhe eines etwaig von Ihnen an sie zu leistenden Unterhalts einbezogen. Somit ist die Höhe eines von Ihnen zu leistenden Unterhalts von der Höhe einer von Ihrer Gattin bezogenen Pension abhängig (könnte dann trotz grundsätzlicher Unterhaltspflicht auch Null betragen, wenn Sie wenig verdienen und nicht anderes in einem Scheidungsvergleich festgelegt wurde)



Ansonsten kommt es auf die Art der Scheidung (wegen Verschulden, nach § 55 Abs. 3 EheG uäm.) an, ob Ihrer Gattin ein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber zusteht, und in welchem Ausmaße.



mfg, MA.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste