Alimente (Betrag und Höchstgrenze)

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JUSLINE
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Alimente (Betrag und Höchstgrenze)

Beitrag von JUSLINE » 07.04.2003, 13:46

Guten Tag,



mein derzeitige mtl. Nettoeinkommen beträgt 1950,- -> ergibt ein gesamt mtl. Nettoeinkommen von 2275,- (1950,- * 14 / 12).



Ich habe ein Kind aus erster Ehe (13 Jahre) und zwei Kinder aus zweiter Ehe (9 & 7 Jahre).



für das erste kind zahle ich derzeit 232,-, für das zweite kind 305,- und für das dritte kind 276,-, ergibt gesamt 813,-



nun will mich trotz gutem einvernehmen die mutter meines ersten kindes erhöhen, ab herbst auch die andere mutter für die 9 jährige tochter mehr alimente verlangen. bis herbst werde ich dann vorab voraussichtlich für die das erste kind statt 232,- nun 290,- (oder mehr) zahlen, ergibt gesamt mtl. 872,-.



auch wenn für das erste und zweite kind (13 & 9) 20% (-2x2% abschlag) und für das dritte kind (7 jahre) 18% (-2x1% abschlag zu zahlen hätte) ist aufgrund meiner neuen lebensgemeinschaft der betrag von 872,- eine zu grosse belastung für mich, da zum leben nur noch mtl. 1.000,- bleiben.

die mutter der 13 jährigen tochter argumentiert die gewünschte erhöhung mit "kein geld bleibt ihr mtl. über". leider sehe ich bei der mutter meiner beiden anderen töchter, was mit meinen alimenten finanziert wird (nicht in die kinder). da ich ja auch während des jahres immer wieder die kinder zusätzlich mit gewand, urlaub, etc. 'verwöhne', sehe ich die angesprochene erhöhung nicht ein. auch habe ich nie, wenn die kinder länger als das besuchsrecht, bei mir waren (Osterferien, eine Woche im Sommer, Urlaub) die Alimente unterbrochen, obwohl in diesem Zeitraum bei der Mutter die Kinder nicht waren.



Ich frage mich nun, was ich als 'Unterhaltsplfichtiger' tun soll, wie weit man mich noch erhöhen lassen kann, was ich tun kann, damit meine gezahlten Alimente nicht von der Mutter meiner zwei Kinder für ihre Zwecke ausgegeben werden können (in dieses Ausmasse zumindest nicht), wie weit sonstige Leistungen meinerseits (Urlaub, Sommerwoche, Bekleidung, sonstiges) berücksichtigt werden können.



Auch wenn es lt. Gesetz vorgeschriebene Höchstgrenzen gibt und auch eine sogenannte Luxusgrenze, so ist doch der reale Bedarf eines Kindes doch wesentlich geringer, noch dazu wo auch der vater für die ausstattung (bekleidung, Schulsachen) einen wesentlichen beitrag dazu leistet. dieses beitrag will ich sicherlich nicht einstellen, da man damit den kinden die grösste freude machen kann und sie von den alimenten ja nicht wirklich was mitbekommen.



möglicherweise kann mit jemand zu meinen fragen antwort geben, möchte jedoch derzeit noch anonym bleiben, vielleicht kennt auch jemand eine kontaktadresse, wohin ich mich wenden kann.



sollte es wie erwartet keine möglichkeit geben, dann werde ich mit den mtl. belastungen, die auch mittlerweile meine partnerschaft belasten, in den nächsten jahren weiterleben müssen.






DorisMihokovic
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RE: Alimente (Betrag und Höchstgrenze)

Beitrag von DorisMihokovic » 07.04.2003, 19:09

Infos zu diesem Thema finden Sie u. a. unter http://www.tews.at/untkind/kindunt.htm#faq

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