Wir sind nicht verheiratet, haben seit 3 Jahren eine Lebensgemeinschaft, und unser Sohn wird im Mai 2 Jahre alt.
Wir werden im Frühjahr mit unserem gemeinsamen Hausbau zu beginnen. Meine Frage dazu, worauf soll ich als Frau bei der Kreditaufnahme (Wohnbauförderung im Bundesland NÖ, und Bauspardarlehen), wir sind beide im Grundbuch eingetragen.
Lebensgemeinschaft - Hausbau!
RE: Lebensgemeinschaft - Hausbau!
Ist die Frage noch aktuell? Dann würde ich Ihnen antworten. Bitte um allfällige Nachricht! Grüße, MA.
RE: Lebensgemeinschaft - Hausbau!
Die Frage ist nicht mehr relevant. Wir heiraten am Samstag! Wie kann ich mich trotzdem vor der "Kreditfalle" schützen?
RE: Lebensgemeinschaft - Hausbau!
Wie das Wort "Kreditfalle" schon sagt, ist das eine Situation, mit der man vorher nicht gerechnet hatte. Viele Risken lassen sich absichern (Kreditrestschuldversicherung, Verdienstausfallversicherung, Ansparen von Geldbeträgen für Notzeiten). Es sind viele Gründe denkbar, die später einmal einen Kredit zur "Kreditfalle" lassen werden könnten. Besonders bitter, wenn im schlimmsten Fall nicht einmal der Erlös aus einer Verwertung des Hauses samt Grundstück ausreicht, um die Kreditschulden zu begleichen. Aber ich denke, dass bereits die Stellen, die für die Zuteilung eines Landes-Förderdarlehens bzw. eines Bausparkassenkredites entscheidungsberechtigt sind, auf diesen Umstand von Gesetzes wegen Bedacht nehmen sollten. An Ihrer Stelle würde ich mit der Aufnahme aller Schulden äußerst zurückhaltend sein, für die sich in Ihrem Vermögen kein entsprechender Deckungsfonds befindet, sodass sie nötigenfalls dann kurz- bis mittelfristig Ihr Vermögen verwerten und so einer Schuldenfalle entkommen könnten.
Eine um den Schutz potentiell sozial Schwacher bemühte Gesetzgebung, deren Entwicklung sich für die Zukunft nicht voraussagen lässt, hat Schutzbestimmungen geschaffen, die es Betroffenen bis zu einem gewissen Grad ermöglichen, auch mit Schulden zu "überleben" (§ 98 EheG - evtl. Möglichkeit der Umwandlung von Kreditverbindlichkeiten in eine Ausfallsbürgschaft, Schutzbestimmungen im Rahmen des Exekutionsverfahrens, Privatkonkurs..)
Als Frau, besonders als Mutter eines Kleinkindes, sind sie in Bezug auf Geldverdienstmöglichkeiten in typischerweise (aber nicht in jedem konkreten Fall!) gegenüber dem männlichen Geschlecht benachteiligt, und es könnte natürlich sein, dass durch den Ausfall eines Geldverdienstes - auch Ihrerseits, aber auch seitens den Mannes, oder auch infolge Belastungen infolge Krankheiten, Überschwemmungen uäm. - einmal Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung eintreten könnten.
Für sehr wesentlich halte ich daher für solche Fälle das Funktionieren der ehelichen (familiären, freundschaftlichen) Solidargemeinschaft, in die es sich wohl auch lohnt, zu investieren! Alles Gute zur Hochzeit!
mfg, MA
Eine um den Schutz potentiell sozial Schwacher bemühte Gesetzgebung, deren Entwicklung sich für die Zukunft nicht voraussagen lässt, hat Schutzbestimmungen geschaffen, die es Betroffenen bis zu einem gewissen Grad ermöglichen, auch mit Schulden zu "überleben" (§ 98 EheG - evtl. Möglichkeit der Umwandlung von Kreditverbindlichkeiten in eine Ausfallsbürgschaft, Schutzbestimmungen im Rahmen des Exekutionsverfahrens, Privatkonkurs..)
Als Frau, besonders als Mutter eines Kleinkindes, sind sie in Bezug auf Geldverdienstmöglichkeiten in typischerweise (aber nicht in jedem konkreten Fall!) gegenüber dem männlichen Geschlecht benachteiligt, und es könnte natürlich sein, dass durch den Ausfall eines Geldverdienstes - auch Ihrerseits, aber auch seitens den Mannes, oder auch infolge Belastungen infolge Krankheiten, Überschwemmungen uäm. - einmal Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung eintreten könnten.
Für sehr wesentlich halte ich daher für solche Fälle das Funktionieren der ehelichen (familiären, freundschaftlichen) Solidargemeinschaft, in die es sich wohl auch lohnt, zu investieren! Alles Gute zur Hochzeit!
mfg, MA
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste