Scheidung

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JUSLINE
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Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 30.01.2003, 21:54

Mein Gatte will mich nach 2 1/2 Jahren Ehe verlassen und droht mir die Scheidung an; er eine neue Frau hat und mich mit ihr betrogen hat. Er ist mit 28.12. das letzte Mal in der gemeinsamen Wohnung in Ö gewesen. Und ab 6.1. nicht mehr in seiner Wohnung in D-Land sondern fix bei seiner neuen Freundin in der Wohnung.

Ich will nicht einwilligen, da ich schon Chancen sehe. Da er seit 1 1/2 im D-Land arbeitet, war es nur eine Wochenend-Beziehung, diese aber regelmäßig. Ich habe hier weiter in Ö-Reich in einer Mietwohnung gewohnt, die er zur 1/2 mitgezahlt hat. Für weitere Kosten hatte er nicht aufzukommen. Der Mietvertrag ging jedoch vor Eheschließung auf mich.

Frage: wenn er sich jetzt Scheiden lassen will, ich aber nicht. Kann ich darauf bestehen, daß er solange es kein Scheidungsurteil gibt, die Miete weiter bezahlt. Bzw. wie kann ich mich gegen die Scheidung "wehren" bzw. kann er sie trotzdem einreichen (wenn es keinen Grund meinerseits gibt)?

Vielen Dank für die Info



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JUSLINE
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RE: Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 25.04.2003, 14:46

Wenn sich ein Ehegatte vom Anderen trennen möchte gibt es viele Möglichkeiten. Grundsätzlich hat ihr Gatte den Scheidungsgrund mit seiner ausserehelichen Beziehung gesetzt, daher könnten sie die Scheidung einreichen. Wenn er die Scheidung will bleibt ihm nichts anderes über als einen Scheidungsgrund (z.B. liebloses Verhalten) bekannt zu geben. Ich lese vielmehr einer ander Taktik ihres Mannes hervor. Nähmlich den Fristablauf





Fristablauf:

1) Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes. Sie läuft nicht, solang die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist. Fordert der schuldige Ehegatte den anderen auf, die Gemeinschaft herzustellen oder die Klage auf Scheidung zu erheben, so läuft die Frist vom Empfang der Aufforderung an.



Ich würde auf alle Fälle einen Rechtsanwalt kontaktieren, sie hätten nähmlich bei einer SCheidung Unterhaltsanspruch.





Liebe Grüße



Stoby


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