Trennung/Scheidung Deutschland und Österreich

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JUSLINE
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Trennung/Scheidung Deutschland und Österreich

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2002, 10:16

Ich bin Österreicherin und lebe derzeit mit meinem Mann und den gemeinsamen Kindern in Deutschland.

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und haben 3 Kinder im ALter von 2, 4 und 6 Jahren. Aufgrund seiner Einstellungen und den damit verbunden Einschränkungen meiner persönlichen Interessen sehe ich diese Ehe schon seit längerer Zeit nur noch als Zweckgemeinschaft an, da für meine Begriffe jede emotionale und partnerschaftliche Komponente fehlt.

Im Laufe des Sommers eskalierte für mich die Situation so, daß ich vor 3 Wochen den Wunsch nach (zumindest vorläufiger) Trennung aussprach. Er stimmte dem nicht zu, meinte, ich könne nicht ausziehen, da er mir keinen Unterhalt zahlen würde, drohte mit Scheidungsklage und suchte einen österreichischen Anwalt auf, um sich "über seine Rechte zu informieren".

Inzwischen habe ich mich in einen Mann verliebt, mit dem ich wahrscheinlich früher oder später eine neue Lebensgemeinschaft eingehen werde.

Letzte Woche teilte mir mein Mann mit, daß er mich überwachen läßt, daß er bei positivem Ergebnis die Scheidungsklage einreichen wird und mit allen Mitteln kämpfen würde, um mir keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Meine Fragen: wie sieht meine rechtliche Situation aus, wenn er Beweise für heimliche Treffen (kein Ehebruch!)vorlegt?

Wie sieht meine rechtliche Situation aus, wenn ich gegen seinen Willen aus der ehelichen Wohnung ausziehe?

Kann ich in der derzeitigen Situation auf Zahlung des Ehegattenunterhalts bestehen?

Wie kann ich meine Rechte von Deutschland aus wahrnehmen?

Danke

Karin



DorisMihokovic
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RE: Trennung/Scheidung Deutschland und Österreich

Beitrag von DorisMihokovic » 16.09.2002, 20:44

Die Scheidung kann/muss m. E. beim Gericht, das fuer den letzten gemeinsamen Wohnsitz zustaendig ist, eingereicht werden. Das waere in Ihrem Fall in Deutschland. Nach oesterr. Recht, ist nicht nur Ehebruch ein Scheidungsgrund, sondern jedes "ehezerruettende" Verhalten, also nicht nur der nachgewiesene Geschlechtsverkehr. Weiters kann Ihnen boeswilliges Verlassen angelastet werden, wenn Sie aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen. Klaeren Sie zunaechst, nach welchem Recht (deutsches od. oesterr.) Ihre Scheidung zu vollziehen ist.

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