Versuchte Kindesentführung (?) und Umgangsrecht

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Pierrette
Beiträge: 1
Registriert: 09.11.2012, 00:17

Versuchte Kindesentführung (?) und Umgangsrecht

Beitrag von Pierrette » 09.11.2012, 00:26

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Frau X und Herr Y sind nicht verheiratet und haben ein Kind, für das Frau X das alleinige Sorgerecht trägt. Der Vater hat sich jahrelang nicht für das Kind interessiert, möchte nun aber Kontakt. Die Mutter reagiert ablehnend, woraufhin der Vater das Kind ohne Absprache mit der Mutter von der KiTa abholen will, was die hinzukommende Frau X gerade noch verhindern kann.

Nun die Frage: Gilt dies schon als "versuchte Kindesentführung", was muss Herr Y deshalb befürchten, wenn Frau X ihn anzeigt, und wie stehen seine Chancen, wenn er nach diesem Vorfall noch versucht, das Umgangsrecht einzuklagen?

Danke und freundliche Grüße!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.11.2012, 07:47

Eine versuchte Kindesentziehung (sic!) dürfte auf Grund Ihres Sachverhaltes gegeben sein ( §§ 15, 195 (2) StGB). Das Strafmaß sieht einen Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren vor.
Allerdings ist der mutmaßliche Täter nur dann einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt, wenn Sie als Erziehungsberechtigte ihn anzeigen.

Seine Chancen im Falle der Einklagung des Besuchsrechts lassen sich ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht beurteilen. Geht man aber davon aus, dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt, dann dürften diese nicht besonders günstig sein.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste