Grundkosteanteil und Scheidung
Grundkosteanteil und Scheidung
Gelöscht
Zuletzt geändert von inas am 19.01.2011, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Das Aufteilungsverfahren ist losgelöst vom eigentlichen Scheidungsverfahren, wird also bei der streitigen Scheidung nicht mit erledigt, sondern man kann innerhalb eines jahres ab Scheidung einen Antrag auf Aufteilung stellen.
Das Verschulden an der Scheidung hat aber im Aufteilungsverfahren kaum Bedeutung! Die Aufteilung hat nach "Billigkeit" zu erfolgen. Wer hat wieviel wozu beigetragen.
Man haftet nicht für fremde Schulden. Nur, wenn man mit unterschrieben hat, als Bürge eingetreten ist etc., aber dann sinds ja eigene Schulden.
Ob Sie noch genossenschaftliches Mitglied sind bzw. welche Rechte und Pflichten Sie haben werden aus den Statuten der Genossenschaft bzw. im Miet- bzw. Kaufvertrag zu entnehmen sein. Würde ich meinen.
Hank

Das Verschulden an der Scheidung hat aber im Aufteilungsverfahren kaum Bedeutung! Die Aufteilung hat nach "Billigkeit" zu erfolgen. Wer hat wieviel wozu beigetragen.
Man haftet nicht für fremde Schulden. Nur, wenn man mit unterschrieben hat, als Bürge eingetreten ist etc., aber dann sinds ja eigene Schulden.
Ob Sie noch genossenschaftliches Mitglied sind bzw. welche Rechte und Pflichten Sie haben werden aus den Statuten der Genossenschaft bzw. im Miet- bzw. Kaufvertrag zu entnehmen sein. Würde ich meinen.
Hank









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