famrechtl Fall
famrechtl Fall
A, deutscher Staatsbürger, hat eine 13- jährige Tochter, mit der er nach Österreich zieht; aus beruflichen Gründen ist er jedoch nur die Hälfte der Woche in Ö, die andere in Deutschland. Die Tochter verbringt diese Hälfte der Woche bei einer Bekannten des A. Der Tochter passiert etwas in Abwesenheit des A, wobei die Bekannte auch nicht auf sie aufgepasst hat, jedoch von Anfang an keinerlei Erklärung, auf die Tochter aufzupassen, abgegeben hat - Haftung der Bekannten?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 63 Gäste