demokratisches prinzip etc

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demokratisches prinzip etc

Beitrag von JUSLINE » 12.10.2006, 20:33





kann mir jemand mit einfach worten erklären was das



-) demokratische



-) republikanische



-)bundesstaatliche



-)rechtsstaatliche prinzip ist










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JUSLINE
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RE: demokratisches prinzip etc

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 11:47

Das demokratische Prinzip bedeutet Volkssouveränität. Das Recht geht vom Volk, welches den Staat kontrolliert, aus. In Österreich geschieht dies mittelbar, da das Volk die gesetzgebenden Organe (NR und LT) wählt. Anders ist dies zum Beispiel in der Schweiz.



Das republikanische Prinzip erklärt sich am einfachsten negativ, da es den Gegensatz zur Monarchie darstellt. Das Staatsoberhaupt ist auf bestimmte Zeit gewählt und für seine Tätigkeit verantwortlich. Anders in der Monarchie, ist die Eigenschaft des Staatsoberhauptes gottgegeben.



Das bundesstaatliche Prinzip besagt, dass Österreich aus mehreren Staaten besteht. Neun Gliedstaaten (die Länder) und ein Gesamtstaat (der Bund). Gesetzgebung und Verwaltung sind zwischen diesen Staaten aufgeteilt.



Das rechtsstaatliche Prinzip besteht aus mehreren Teilbereichen. Österreich ist ein Rechtsschutzstaat, das heißt ua zum Rechtsschutz durch unabhängige Gericht verpflichtet. Der Kern ist aber das Legalitätsprinzip iSd Art 18 B-VG, welches die Bindung der Verwaltung an die Gesetze bedeutet.



Hoffe, dass dies klar genug ist.


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