Transportschaden

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JUSLINE
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Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 12.10.2006, 17:14

hallo



ich bitte um eure hilfe!



Ich versuch eseit drei jahren ein sehr sehr altes haus zu renovieren. mein letztes größeres teil sollte ein stahlwangentreppe sein. hab sehr sehr lange darauf gesparrt...



ich habe die treppe bei einere firma in graz bestellt. lieferung und montage. um jedoch die kosten der pulverbeschichtung der metallteile zu sparen haben wir vereinbahrt, dass die treppe vor der montage zu einem maler gelifert wird. (den maler kenne ich gut und ist wirklich ausgezeichnet)



leider sind die teile der treppe beschädigt beim maler angekommen und leider hat der maler nicht darauf geachtet...



ich habe die beschädigten teile noch am selben tag bei der firam in graz reklamiert. Die Antwort war kurz und klar: "da es sich um einen transportschaden handelt, nemen wir die reklamation nicht an." weiter meint sie, wenn ich die treppe nicht von einem schlosser reparieren lasse, kann die treppe auch nicht von ihnen montiert werden.



die spedition, welche von der firma in graz beauftragt wurde, meint die ware war nicht ordnungsgemäß verpackt und daher ist es nicht ihre schuld...



nebenbei habe ich auch erfahren, daß die treppe eigentlich aus deutschland kommt. die firma in deutschland verweißt mich aber nur auf die firma in graz.



was bitte mache ich jetzt? die firma in graz will jetzt 9.000 Euro von mir und ich ich habe nichts als eine kaputte treppe.

bitte um hilfe




Gene
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RE: Transportschaden

Beitrag von Gene » 12.10.2006, 20:03

Sofort der Firma SCHRIFTLICH den Mangel an der gelieferten Treppe mitteilen und um Mängelbehebung mit Frist bis (14 Tage) ersuchen.

Die Firma auch darauf hinweisen, dass die Lieferung Auftragsumfang war und somit Beschädigungen in ihren Verantwortungsbereich fallen.


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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 12.10.2006, 21:59

hallo



ich habe natürlich eine schriftliche reklamation an die firma in graz geschickt. die läst das aller dings ziemlich kalt und verweist auf die transportfirma. die transportfirma verweist wieder auf die firma in deutschland und diese wieder auf die firma in graz. alle firmen haben mittlerweile eine reklamation von mir bekommen, allerdings weigern sich auch alle firmen etwas zu tun... was nun ?


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RE: Transportschaden

Beitrag von Gene » 12.10.2006, 22:31

NUR mit dem Vertragspartner kommunizieren !

Nochmals, nach verstreichen der Mängelbehebungsfrist, eine Nachfrist setzen unter Androhung einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung durch eine andere Firma auf Kosten des Vertragspartners.


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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 08:15

hallo



das problem ist, der vertragspartner erkennt die reklamation überhaupt nicht an und fühlt sich nicht dafür zuständig.

deine idee, die teile auf seine kosten richten zu lassen hatte ich auch schon, seine antwort:"…teilen wir Ihnen mit, dass wir keinerlei Rechnung seitens Ihres Xxxxxx akzeptieren werden."


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RE: Transportschaden

Beitrag von Gene » 13.10.2006, 11:25

Das ist ein Standartsatz den Firmen gerne schreiben.

Die Lieferung war vertraglich vereinbarter Leistungsumfang, somit fällt Gefahr und Haftung für Beschädigungen bis zur Übernahme der Sache in deren Verantwortungsbereich.


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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 11:41

ja das ist ja das problem. der maler hat die treppe leider ohne weiteres übernommen. ich hab zwar die teile gleich nacher reklamiert, aber anscheinend zählt das nicht!!!??? da ja die ware ordnungsgemäß übernommen wurde !!!???


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RE: Transportschaden

Beitrag von Gene » 13.10.2006, 12:06

War die Beschädigung offensichtlich erkennbar ??

Wurde vom Maler "mit Vorbehalt" übernommen ?


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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 12:20

nein der maler hat einfach unterschrieben...



ansonsten ist das relativ, wenn man sich die beschädigten teile der treppe genau anschaut kann man die mängel natürlich sehen. allerdings hat die treppe sehr, sehr viele teile und ich dänke ich hätt sie warscheinlich auch nicht gleich gesehen. ausserdem ist es eine gewendelte treppe. ich denke dadaurch ist es auf den ersten blick nicht ersichtlich ob ein teil verbogen ist oder so gebogen gehört... allerdings hab ich keine ahnung ob das vor gericht zählt.



ausserdem will ich nicht vor gericht und kann mir das eigentlich auch nicht leisten...



hat noch wer einen tipp was ich schreiben könnte? bzw auf was für ein recht, paragrafen ich mich berufen kann???



nebenbei, gegen den maler will ich keine rechtlichen schritte unternehmen, da es sich eindeutig um transportschäden handelt.


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RE: Transportschaden

Beitrag von Gene » 13.10.2006, 13:05

ABGB - § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.






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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 13.10.2006, 16:30

na das kann ich ihm ja mal schreiben und schauen was er antwortet - vielen, vielen danke!



ich bin natürlich immer für weitere ideen, vorschläge, information etc. offen



nochmal danke!


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RE: Transportschaden

Beitrag von JUSLINE » 27.10.2006, 15:10

hallo



leider bleibt die Firma in Graz auf ihren Standpunkt bestehen. Zu meinem schreiben mit anspruch auf gewährleistung und einer frist zur reperatur hat sie nun nach ablaufen der frist endlich geantwortet:



"Die Transportschäden hätten im Frachtbrief vermerkt werden müssen, was leider Ihrerseits nicht geschehen ist. Es ist somit Ihnen überlassen, ob Sie die beschädigten Teile durch einen Schlosser in Ihrer Gegend reparieren lassen wollen oder sie zwecks Ausbesserung nach Deutschland schicken wollen. In jedem Fall müssen die Kosten (Transort- und Reparatuekosten) von Ihnen übernehmen werden, da Sie oder Ihr Maler es verabsäumt haben, die Schäden bei der Übernahme zu vermerken."



was mach ich jetzt - habe ich überhaut eine chance !!!???


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