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Stiegenhaus-Anteil ins Eigentum

Verfasst: 09.10.2006, 10:40
von JUSLINE
Hallo,



bei mir gibt es u.U. die Möglichkeit, zu meiner bestehenden Eigentumswohnung einen Teil vom Stiegenhaus zu erwerben und in die Wohnung einzugliedern.



Meine Frage wäre: was hat das für Folgen (Nutzwerte, Grundbuch, welche Kosten) ?



Danke !


RE: Stiegenhaus-Anteil ins Eigentum

Verfasst: 09.10.2006, 15:56
von karli
Ich glaub das wird nicht ganz funktionieren - es lassen sich nur abgeschlossene Räumlichkeiten ins Wohnungseigentum überführen.

D.h. du musst den Teil abtrennen



Kosten schwer zu sagen kommt auf die größe des Hauses an - gib die mal bitte bekannt.



Jeder Miteigentümer an der Liegenschaft muss das mitunterschreiben!





lg

Karli


RE: Stiegenhaus-Anteil ins Eigentum

Verfasst: 09.10.2006, 16:32
von JUSLINE
Danke für die Antwort.



Der Teil des Stiegenhauses wäre dann in der Tat dann abgetrennt, gibt keinerlei allgemeinnützliche Funktion dieser Nische.



Es gibt 5 Eigentümer und um die 700 NW-Anteile. Die Fläche des Stiegenhauses sind in etwa 1.5 m².






RE: Stiegenhaus-Anteil ins Eigentum

Verfasst: 09.10.2006, 18:00
von karli
Man benötigt - so weit ich weiss - ein neues Nutzwertgutachten - da ja die Anteile verschoben werden.



Mit Kosten von ca. 3.000 Euro kannst da sicher rechnen.





lg

Karli