Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft erklären? Hilfreich wäre vor allem eine Angabe des Gesetzes, in dem eine Definition beider Begriffe zu finden ist (Tochtergesellschaft ist, soweit ich zu glauben wisse, im HGB geregelt, aber die Zweigniederlassung???)
Vielen Dank für die Hilfe!
Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?
RE: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?
es wäre hilfreich, zu wissen, wofür die unterscheidung benötigt wird.
tochtergesellschaft stellt meines erachtens ein untergeordnetes unternehmen in einem konzernverhältnis dar.
zweigniederlassung deutet auf rechtliche unselbständigkeit hin.
beides ist im hgb irgendwie angedeutet. explizite regeln gibts hier mE nicht wirklich.
tochtergesellschaft stellt meines erachtens ein untergeordnetes unternehmen in einem konzernverhältnis dar.
zweigniederlassung deutet auf rechtliche unselbständigkeit hin.
beides ist im hgb irgendwie angedeutet. explizite regeln gibts hier mE nicht wirklich.
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