Weide
Verfasst: 05.10.2006, 11:31
Eine lt. Grundbuch ausgewiesene Weidefläche, wurde wie im Regulierungsplan festgelegt, von Gestüpp und Anflug aus nahegelegenem Hochwald freigestellt. Auf etwa 1,5 ha dieser etwa 60ha umfassenden Weidefläche gab es bereits einen lichten Baumbestand (Alter der Bäume ~80 Jahre).
Bei der Rodung wurde kein Antrag auf Weidefreistellung gemacht.
Nun fühlt sich die ÖBF zuständig und behauptet hier gelte das Forstgesetz.
Was zählt nun, der Eintrag im Grundbuch (Weide) oder das Forstgesetz (da doch eher lichter Wald vorhanden war)???
Bei der Rodung wurde kein Antrag auf Weidefreistellung gemacht.
Nun fühlt sich die ÖBF zuständig und behauptet hier gelte das Forstgesetz.
Was zählt nun, der Eintrag im Grundbuch (Weide) oder das Forstgesetz (da doch eher lichter Wald vorhanden war)???