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heimische
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von heimische » 05.10.2006, 11:31
Eine lt. Grundbuch ausgewiesene Weidefläche, wurde wie im Regulierungsplan festgelegt, von Gestüpp und Anflug aus nahegelegenem Hochwald freigestellt. Auf etwa 1,5 ha dieser etwa 60ha umfassenden Weidefläche gab es bereits einen lichten Baumbestand (Alter der Bäume ~80 Jahre).
Bei der Rodung wurde kein Antrag auf Weidefreistellung gemacht.
Nun fühlt sich die ÖBF zuständig und behauptet hier gelte das Forstgesetz.
Was zählt nun, der Eintrag im Grundbuch (Weide) oder das Forstgesetz (da doch eher lichter Wald vorhanden war)???
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karli
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von karli » 06.10.2006, 11:07
Es gilt das Forstgesetz! es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand an und nicht auf jenem im Grundbuch. Es gibt genaue Regelungen ab welcher Beschattung eine Wiese zum Wald wird.
lg
Karli
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heimische
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von heimische » 06.10.2006, 21:15
Aber es gibt ja auch Forstflächen ohne Bäume als auch Weideflächen mit Bäumen.
Wenn man sich nicht nach dem Eintrag im Grundbuch richten kann, wo findet man dann hierzu die gesetzlichen Grundlagen?
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karli
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von karli » 07.10.2006, 08:05
Wie gesagt im Forstrecht!
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