Hallo!
Ich habe ein Problem. Die Tante meines Mannes hat vor 17 Jahren seiner ersten Frau und ihm die Hälfte ihres Elternhauses übergeben. Ihr wurde aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit auf einer von ihr nachträglich errichteten Wohnung (selbes Grundstück) zugebilligt.In weiterer Folge wurde das Haus nach seiner Scheidung den Eltern zurücküberschrieben. Diese übernahmen die Rechte der Tante. Ein halbes Jahr später wurde das Haus von einer Schwester übernommen, wobei im Übergabevertrag von dem Wohnrecht auf Lebenszeit nicht mehr drinnen steht.
Leider ist der Originalvertrag nicht auffindbar.Der Ehegatte der Schwester will aber auf Biegen und Brechen den Teil der Tante haben, da er der Meinungnist wenn kein Vetrag mehr vorhanden ist dann hat sie auch keine Rechte und das Objekt gehört somit Ihm. ( Der Vetrag wurde vom Rechtsanwalt nicht ausgefolgt, er ist mittlerweile in Pension und der Nachfolger hat keine Unterlagen mehr)
Wie komme ich zu dem Übergabevertrag und wie sieht es rein rechtlich aus?
Vielen Dank!
Fruchtgenussrecht
RE: Fruchtgenussrecht
nachdem es sich offensichtlich um lauter grundbücherlich einverleibte Verträge handelt, sind diese öffentlich im Grundbuch einsichtig
RE: Fruchtgenussrecht
nachdem es sich offensichtlich um lauter grundbücherlich einverleibte Verträge handelt, sind diese öffentlich im Grundbuch einsichtig
RE: Fruchtgenussrecht
nachdem es sich offensichtlich um lauter grundbücherlich einverleibte Verträge handelt, sind diese öffentlich im Grundbuch einsichtig
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