Parkometerabgabe

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JUSLINE
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Parkometerabgabe

Beitrag von JUSLINE » 27.09.2006, 09:49

Stehe vor folgendem Problem:

Der Besitzer eines Autos im 20. Bezirk hat kein "Parkpikerl" beantragt da er der Meinung war auf Grund seines Berufes sowieso nur außerhalb der Gültigkeit der Kurzparkzone sein Auto zu parken.

Auf Grund widriger Umstände kam es dann doch dazu, dass er das Auto für längere Zeit auch während der Gültigkeit der Kurzparkzone parkte ohne das Auto regelmäßig mit entsprechenden Parkscheinen zu versehen dort parkte. Dementsprechend bezahlte er auch dafür Strafe. Nun (nach 4 Monaten) flattert ein Brief der MA 4 ein mit einer Zahlungsaufforderung, wobei für den Zeitraum 18.1.2006-19.4.2006 für das abgestellte Fahrzeug € 0,40 für jede halbe Stunde Parkzeit (gem. § 2 der Verordnung des Wr. Gemeinderates, ABl. Nr. 51/2005) somit in Summe € 562,- zu entrichten sind.

Nun stellen sich folgende Fragen:

- wie lange nach erfolgter Übertretung kann die MA 4 eine Zahlungsaufforderung stellen (gibt es diesbezüglich Fristen)?

- warum wurde jeder Tag (außer 1. und letzter Tag) komplett verrechnet obwohl es Tage gegeben hatte an dem ein Parkschein ausgefüllt wurde?

- besteht überhaupt die Möglichkeit sich auf einen niedrigeren Betrag zu einigen (z.B. Jahresbetrag des Parkpikerls)?

- wie kann das Magistrat nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich den ganzen Tag in der Kurzparkzone stand?



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