celsus
Verfasst: 17.04.2002, 16:48
brauche dringend Ihren Rat
1) Warum kann der Vermieter nur den Mieter und nicht direkt den Untermieter klagen?? Auf welche gesetzliche Grundlage geht das zurück?
2)Müßte der Vermieter den Mieter, der den Untermieter aufgenommen hat auf Unterlassung klagen.
3)Wann ist der Mieter berechtigt einen Untermieter aufzunehmen?
4)Stimmt der Vermieter schlüssig zu, wenn er über Monate tatenlos bleibt?
5)Wenn der Untermieter ein Wohnrecht vom Mieter ableiten kann so ist der Untermieter für die Eigentumsherausgabeklage nach 366 ABGB nicht passiv legitimert, oder??
Können Sie mir diese Fragen beantworten? Das wäre echt toll!! Danke im voraus
mfg rycos
1) Warum kann der Vermieter nur den Mieter und nicht direkt den Untermieter klagen?? Auf welche gesetzliche Grundlage geht das zurück?
2)Müßte der Vermieter den Mieter, der den Untermieter aufgenommen hat auf Unterlassung klagen.
3)Wann ist der Mieter berechtigt einen Untermieter aufzunehmen?
4)Stimmt der Vermieter schlüssig zu, wenn er über Monate tatenlos bleibt?
5)Wenn der Untermieter ein Wohnrecht vom Mieter ableiten kann so ist der Untermieter für die Eigentumsherausgabeklage nach 366 ABGB nicht passiv legitimert, oder??
Können Sie mir diese Fragen beantworten? Das wäre echt toll!! Danke im voraus
mfg rycos