Rechtsfrage - "Vandalenakt"

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JUSLINE
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Rechtsfrage - "Vandalenakt"

Beitrag von JUSLINE » 10.09.2006, 18:07

Hi zusammen!



Ich hätte da ne Frage und hoffe das mir jemand helfen kann, weil ich absolut NULL Ahnung hab.



Zum Sachverhalt:

Letztens haben einige Freunde von mir ein privates Fest veranstaltet und zu diesem Zweck ein Vereinshaus angemietet.

Am nächsten morgen steht dann die Polizei vor der Tür, der Nachbar habe sie gerufen, man hätte in der Nacht seine Hecke runiniert. Unter runiert ist zu verstehen, dass vermutlich ein betrunkener Festgast in die Hecke gesprungen ist und dabei 5 Äste mit je ca 30 cm länge abgebrochen hat.

Der Täter ist uns nicht bekannt und muss nicht zwangsläufig einer der Festgäste sein, die Polizei hat aber gemeint, es sei "FAKT" das es einer unserer Besucher war, obwohl absolut Null Beweise vorliegen.

Die Polizei hat uns nun vor die Wahl gestellt, dass der Herr Nachbar Anzeige erstatet, oder wir uns aussertourlich einigen, in dem wir einen Gärtner engagieren, welcher die Hecke wieder in Ordnung bringt, vermutlich neu anpflanzen soll...

Der Hecke sieht man mittlerweile nichtmal mehr an das sie "beschädigt" sein soll. Auf den ersten Blick waren einige Äste "zerstrubbelt", was sich aber mit 3 Minuten handarbeit wieder entwirren hat lassen.



Meine Frage nun:

Sind in diesem Fall die Festveranstalter überhaupt haftbar? Das ganze ist nicht auf dem Grundstück der Festaktivität geschehen, sondern einige Meter weiter bei einem benachbarten Tennisclub. Der Täter ist nicht bekannt.

Da müsste man dann doch Anzeige gegen anonym erlassen?!

Theoretisch kann es ja auch ein nächtlicher Passant gewesen sein, der die Hecke zweckentfremdet hat...



Wäre nett wenn man mir hier vielleicht einen Tipp geben könnte...

vielen Dank im Vorhinein






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JUSLINE
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RE: Rechtsfrage - "Vandalenakt"

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2006, 18:27

"theoretisch" hätte es auch jemand anderer sein können ?

die polizei hat mir ihrer aussage wahrscheinlich gemeint, dass sonst niemand da war und es eher nachvollziehbar ist, das ein betrunkener partygast es ist.



eines ist klar. der geschädigte kann nur anzeige wegen sachbeschädigung gegen unbekannte täter erstattet. rauskommen wird bei der sache nichts. also würde ich, wenn es wirklich keiner von der party war, auch keinen gärtner beauftragen das zu reparieren.



und ich bin mir sicher, das ganze wird bei gericht eingestellt. die gerichte haben wichtigeres zu tun !


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