Bankkonten nach Verlassenschaftsverfahren
Verfasst: 15.11.2018, 08:07
Hallo!
Angenommen, ein Ehepaar hat ein gemeinsames Konto, die Gattin stirbt, und im Verlassenschaftsverfahren wird entschieden, dass der Gatte "über das Guthaben allein verfügungsberechtigt ist".
Meine Frage:
Wird die kontoführende Bank direkt vom Gericht darüber verständigt?*
Wäre ggf. damit alles, was das Konto betrifft, erledigt?
Hintergrund: Fast 15 Jahre nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens behauptet die Bank anlässlich eines Änderungswunsches des Gatten (der während dieser Zeit das Konto normal weiterbenutzt hat!), dass das Verlassenschaftsverfahren noch offen und die verst. Ehegattin noch als Mitinhaberin eingetragen sei, und der Gatte solle einen "Einantwortungsbeschluss" vorlegen.
Falls eine solche Forderung der Bank rechtens ist: Wie kommt man nach so vielen Jahren zu diesem "Einantwortungsbeschluss"?
Besten Dank im Voraus!
*) Das wäre meine eigentliche rechtliche Frage, zu der ich eine gesicherte Antwort haben möchte ...
Angenommen, ein Ehepaar hat ein gemeinsames Konto, die Gattin stirbt, und im Verlassenschaftsverfahren wird entschieden, dass der Gatte "über das Guthaben allein verfügungsberechtigt ist".
Meine Frage:
Wird die kontoführende Bank direkt vom Gericht darüber verständigt?*
Wäre ggf. damit alles, was das Konto betrifft, erledigt?
Hintergrund: Fast 15 Jahre nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens behauptet die Bank anlässlich eines Änderungswunsches des Gatten (der während dieser Zeit das Konto normal weiterbenutzt hat!), dass das Verlassenschaftsverfahren noch offen und die verst. Ehegattin noch als Mitinhaberin eingetragen sei, und der Gatte solle einen "Einantwortungsbeschluss" vorlegen.
Falls eine solche Forderung der Bank rechtens ist: Wie kommt man nach so vielen Jahren zu diesem "Einantwortungsbeschluss"?
Besten Dank im Voraus!
*) Das wäre meine eigentliche rechtliche Frage, zu der ich eine gesicherte Antwort haben möchte ...