Seite 1 von 1

Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz

Verfasst: 14.11.2018, 16:06
von fatecry
Welcher § des StGB wird erfüllt, wenn der Täter eine Sache wegnimmt, sie benutzt, mit der Absicht sie später (am selben Tag) wieder dem Besitzer zurück zu bringen.

PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe :(

Danke im Voraus :)

Re: Strafrecht: Wegnahme ohne Bereicherungsvorsatz

Verfasst: 15.11.2018, 18:12
von MG
Wenn es kein Kraftfahrzeug war, oder irgendeine Sperrvorrichtung für den Gebrauch überwunden werden musste, ist das Verhalten strafrechtlich nicht relevant (es gibt abgesehen von KFZ = Unbefugte Inbetriebnahme keinen "Gebrauchsdiebstahl"). Aber die Verantwortung, "man wollte es sich ja nur ausborgen" muss erst jemand glauben...