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fatecry
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Beitrag
von fatecry » 14.11.2018, 16:06
Welcher § des StGB wird erfüllt, wenn der Täter eine Sache wegnimmt, sie benutzt, mit der Absicht sie später (am selben Tag) wieder dem Besitzer zurück zu bringen.
PS: Sorry falls ich im falschen Forumsbereich schreibe
Danke im Voraus

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MG
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Beitrag
von MG » 15.11.2018, 18:12
Wenn es kein Kraftfahrzeug war, oder irgendeine Sperrvorrichtung für den Gebrauch überwunden werden musste, ist das Verhalten strafrechtlich nicht relevant (es gibt abgesehen von KFZ = Unbefugte Inbetriebnahme keinen "Gebrauchsdiebstahl"). Aber die Verantwortung, "man wollte es sich ja nur ausborgen" muss erst jemand glauben...
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