Seite 1 von 1

Glas Sekt auf Ball für beinahe 16 Jährigen

Verfasst: 12.11.2018, 09:52
von miky
Hallo,
mein Sohn hat im Dezember Debütantenball und wird Anfang März 16.
Darf ich meinem Sohn auf dem Ball ein Glas Sekt ausgeben oder mache ich mich hiermit strafbar?

Normalerweise würde ich mir hierüber keine Gedanken machen. Es ist jedoch so dass meine Ex Frau das alleinige Obsorgerecht hat.
Da vermutlich auch das Bundesland hierzu ausschlaggebend ist, wir sind in Oberösterreich wohnhaft.

vielen Dank im voraus für eure Hilfe und Ratschläge.
viele Grüße
Michael

Re: Glas Sekt auf Ball für beinahe 16 Jährigen

Verfasst: 12.11.2018, 18:09
von Heron
§ 8 Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Alkohol, Tabak und Drogen
(1) Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von Tabakwaren und von alkoholischen Getränken verboten. Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden.
(...)
Abgesehen vom Schutz des Minderjährigen könnte ein Verabreichen/zur Verfügung Stellen von Alkohol an den unter 16-jährigen Minderjährigen auch Substrat für allfällige Streitigkeiten hinsichtlich Obsorge/Kontaktrecht sein und Ihre Stellung verschlechtern.