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Grundstück grenzt an Gemeindegrund

Verfasst: 01.09.2006, 13:53
von JUSLINE


Guten Tag!



Eine wahrscheinlich recht häufige Problematik,

allerdings findet sich nur schwerlich verwertbares

Informations-Material. Daher wäre ich für die

Beantwortung bzw. für spezielle Tipps zu meinem

Problem sehr dankbar.



Die Sache ist die, dass mir durch einen Zufall,

erblicher Natur, ein alter Stadel zugefallen ist.

Der Stadel hat auf einer Seite deutlich erkennbare

Grundmauern und steht dort schon seit etwa 80 Jahren.



Nun meine Frage: kann mich die Gemeinde dazu zwingen,

im Falle eines Neubaues, mit den Grundmauern einzurücken?

Ich glaube mich nämlich zu erinnern, dass bei Belassung

der Grundmauern nicht eingerückt werden muss.



Mit freundlichen Grüßen

M.Saar