Grundstück grenzt an Gemeindegrund
Verfasst: 01.09.2006, 13:53
Guten Tag!
Eine wahrscheinlich recht häufige Problematik,
allerdings findet sich nur schwerlich verwertbares
Informations-Material. Daher wäre ich für die
Beantwortung bzw. für spezielle Tipps zu meinem
Problem sehr dankbar.
Die Sache ist die, dass mir durch einen Zufall,
erblicher Natur, ein alter Stadel zugefallen ist.
Der Stadel hat auf einer Seite deutlich erkennbare
Grundmauern und steht dort schon seit etwa 80 Jahren.
Nun meine Frage: kann mich die Gemeinde dazu zwingen,
im Falle eines Neubaues, mit den Grundmauern einzurücken?
Ich glaube mich nämlich zu erinnern, dass bei Belassung
der Grundmauern nicht eingerückt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
M.Saar