Wohunungeigentumsvertrag
Verfasst: 10.11.2018, 09:25
Hallo,
Leider konnte ich keinen Punkt mit Wohnrecht finden, daher versuche ich es hier.
Ich habe folgende Sachlage, wir besitzen aktuell ein Reihenhaus, die Anlage besteh aus 6 Häüsern, drei davon sind miteinander verbunden.
Wir wollten unser Haus nun verkaufen und jetzt meint der Rechtsanwalt der kaufenden Partei folgendes, im Wohnungseigentumsvertrag ist nicht klar definiert, das sich jeder Besitzer um die Instandhaltung seines eigenen Objektes selbst kümmert ( zu vermerken ist, im Moment kümmert sich jeder um sein eigenes Objekt selbst egal ob Fenster, Türen, Dach...es gibt hier auch keine Betriebskosten oder Verwaltung, weil sich jeder um sein eigenes Haus kümmert.) Er meinr nun wenn meine Nachbarin neue Fenster bestellt muss ich mich an den Kosten beteiligen, weil dies nicht klar definiert ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach möglich ist soetwas durchzusetzen?
Vielen Dank.
Leider konnte ich keinen Punkt mit Wohnrecht finden, daher versuche ich es hier.
Ich habe folgende Sachlage, wir besitzen aktuell ein Reihenhaus, die Anlage besteh aus 6 Häüsern, drei davon sind miteinander verbunden.
Wir wollten unser Haus nun verkaufen und jetzt meint der Rechtsanwalt der kaufenden Partei folgendes, im Wohnungseigentumsvertrag ist nicht klar definiert, das sich jeder Besitzer um die Instandhaltung seines eigenen Objektes selbst kümmert ( zu vermerken ist, im Moment kümmert sich jeder um sein eigenes Objekt selbst egal ob Fenster, Türen, Dach...es gibt hier auch keine Betriebskosten oder Verwaltung, weil sich jeder um sein eigenes Haus kümmert.) Er meinr nun wenn meine Nachbarin neue Fenster bestellt muss ich mich an den Kosten beteiligen, weil dies nicht klar definiert ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach möglich ist soetwas durchzusetzen?
Vielen Dank.