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Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Verfasst: 10.11.2018, 00:16
von Max1208
Hallo,

Muss ich einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten.
Was kann passieren?
Ladung durch die Staatsanwaltschaft?
Persönlicher Besuch durch die Polizei zur Befragung?



Deutsche Polizei
Brief sieht wie folgt aus :




Kriminalkommissariat

Vorladung

Sehr geehrter Herr xxxxxxx

In der Ermittlungsache
xxx


ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.


Sie werden daher gebeten am ,xxx

bei der oben recht angefùhrten Dienstelle vorzusprechen



Mfg

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Verfasst: 28.11.2018, 01:22
von GRANDMASTA
Ich würde mal hingehen und mir anschauen was die wollen.Musst nur deinen Namen und Wohnadresse angeben, sonst nix sagen, oder du rufst an und sagst ohne gerichtliche Vorladung kommst du nicht.

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Verfasst: 28.11.2018, 19:21
von Das_Pseudonym
Deutsche Polizei
Du wohnst wo?

Re: Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Verfasst: 29.11.2018, 14:23
von monamino
Man muss nicht. Ich habe es schon mal gemacht (war ein Mordfall, konnte denen aber nicht helfen, hatte nichts gesehen etc.), auf jeden Fall war es total langweilig und unspektakulär.