Wohnrecht auf Lebzeit
Verfasst: 05.11.2018, 16:47
Hallo!
Meine Mutter hat unser Elternhaus, das sie mit unserem verstorben Vater gebaut hat, meiner Schwester überschrieben. Mit Übernahmevertrag wurde dies beim Notar erledigt. Dieser Vertrag besagt unter anderen, das meine Mutter das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht hat. Es wurde das Haus mit allem, was damit erd-, mauer-, niet- oder nagelfest verbunden ist, übergeben.
Meine Schwester wurde pflegebedürftig und hatte eine 24-Stunden-kraft für etwa 1 Jahr. Meine Mutter war auch schon sehr betagt und hat ebenfalls schon eine 24-Stundenkraft. Ich bin selbst wohne etwa 100 km von meiner Mutter entfernt und kümmere mich so gut es geht um sie. Meine Schwester starb und hatte eine Testament zu Gunsten dieser 24-Stundenkraft gemacht. Diese Kraft ist Rumänin. Sie hat das Erbe meiner Schwester angenommen und meine Mutter lebt jetzt in ihrem eigenen Haus, das jetzt einer Rumänin gehört.
Meine Frage:
Wenn jetzt meine Mutter sterben sollte, darf ihr Erbe alles mitnehmen, das nicht erd-, mauer-, niet- oder nagelfest mit dem Haus verbunden ist. Was ist das genau? Alles, das nicht zerstört werden würde?. Einrichtungen, die nur stehen oder verschraubt sind und leicht zu entfernen wären? Auch Innentüren, die man leicht aushängen kann?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
lg
Josef
Meine Mutter hat unser Elternhaus, das sie mit unserem verstorben Vater gebaut hat, meiner Schwester überschrieben. Mit Übernahmevertrag wurde dies beim Notar erledigt. Dieser Vertrag besagt unter anderen, das meine Mutter das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht hat. Es wurde das Haus mit allem, was damit erd-, mauer-, niet- oder nagelfest verbunden ist, übergeben.
Meine Schwester wurde pflegebedürftig und hatte eine 24-Stunden-kraft für etwa 1 Jahr. Meine Mutter war auch schon sehr betagt und hat ebenfalls schon eine 24-Stundenkraft. Ich bin selbst wohne etwa 100 km von meiner Mutter entfernt und kümmere mich so gut es geht um sie. Meine Schwester starb und hatte eine Testament zu Gunsten dieser 24-Stundenkraft gemacht. Diese Kraft ist Rumänin. Sie hat das Erbe meiner Schwester angenommen und meine Mutter lebt jetzt in ihrem eigenen Haus, das jetzt einer Rumänin gehört.
Meine Frage:
Wenn jetzt meine Mutter sterben sollte, darf ihr Erbe alles mitnehmen, das nicht erd-, mauer-, niet- oder nagelfest mit dem Haus verbunden ist. Was ist das genau? Alles, das nicht zerstört werden würde?. Einrichtungen, die nur stehen oder verschraubt sind und leicht zu entfernen wären? Auch Innentüren, die man leicht aushängen kann?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
lg
Josef