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Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 05.11.2018, 14:55
von Heinrich23
Hallo,

ich hoffe, dass ich das ins richtige Forum schreibe.
In Deutschland ist es so, dass ein Fahrrad max. 4 m x 1 m x 2.5 m (laut StVZO). Zu Österreichischen Gesetzen habe ich in Bezug auf die max. Länge von Fahrrädern nichts gefunden.
Kann mir da wer weiterhelfen?
Danke für eure Antworten.

Mfg
Heinrich

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 05.11.2018, 16:37
von Das_Pseudonym
Ich kenne nur: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse ... radvo.html
Und Ich suche immer noch obs ne Verordnung gibt wie lauft die Hupe sein darf. :lol:

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 07.11.2018, 10:38
von Heinrich23
Oder ist das ganze gar nicht gesetzlich geregelt? Ich habe ALLES durchsucht, und nichts gefunden :roll:.
Mfg
Heinrich

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 07.11.2018, 17:51
von Das_Pseudonym
Möglicherweise gibts nichts? Keine Ahnung wer dafür zuständig ist.

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 07.11.2018, 19:06
von schanzenpeter
Lt. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968:

Fahrrad ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.

Lt. Fahrradverordnung:

§ 7. Das Ladegewicht darf bei der Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschreiten:
1. bei mehrspurigen Fahrrädern 250 kg,
2. bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg,
3. bei ungebremsten Anhängern 60 kg.
Mehr habe ich nicht gefunden. Vielleicht sagt das INDIREKT etwas über die mögliche Dimensionierung aus?

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 07.11.2018, 19:12
von Das_Pseudonym
das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.
Daher dürfte es keine E-Bikes geben?! :shock:

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 07.11.2018, 20:14
von Heinrich23
@Das_Pseudonym

Doch, E-Bikes oder besser gesagt Pedelecs dürfte es sehr wohl geben, denn:
§ 1 StVO 1960 Begriffsbestimmungen Abs. (22) (d):[/b] Fahrrad: ...ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht.
§ 1 KFG 1967 Abs. (2a): Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Nenndauer-Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
den Rest liest man in der Fahrradverordnung (unter anderem auch das mit dem Ladegewicht.

@schanzenpeter

Nein, das sagt bei mir eher weniger aus, man könnte ja auch ein 18,75 m x 2,50 m Fahrrad mit Gelenk in der Mitte bauen, und schauen, dass man unter den 250 kg bleibt.
Der Hintergrund ist: Ich möchte mir einen Mini-Bus mit Elektroantrieb bauen, und dieser soll rechtlich als Fahrrad gelten. Schließlich gelten ja E-Scooter mit einer Nenndauerleistung von 600 Watt und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h auch als Fahrräder...

Einen schönen Abend euch zusammen und liebe Grüße,

Heinrich

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 09.11.2018, 18:22
von Heinrich23
ähm, meine Frage ist noch nicht beantwortet :?: !

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 13.02.2019, 18:41
von Johannes_Czerny
Hi, der Thread ist ja schon älter, finde ich aber trotzdem noch spannend. Konntest du inzwischen mehr herausfinden?

Wie breit soll denn dein Mini-Elektrobus werden? Und kannst du vielleicht dein Vorhaben genauer beschreiben?

Nachdem die Maximalmaße von Fahrrädern anscheinend nirgendwo geregelt sind, würde ich einmal davon ausgehen, dass ähnliche Maße wie für KFZ gelten. Belegen kann ich das aber so nicht. Mein Tipp wäre, schreib doch einmal "Faxi" an, das ist ein Fahrradtaxiservice in Wien, die mit mehrspurigen Rischkas fahren. Ganz offensichtlich geht das.

https://www.faxi.at/

LG,

Johannes

Nachtrag:

Beim Lastenradkollektiv kann man dir mit Sicherheit auch Auskunft geben. Auch hier klingt es danach, als gäbe es keine Größenbegrenzung von Fahrrädern. https://www.lastenradkollektiv.at/mehr/rechtliches/

Re: Maximal zulässige Maße von mehrspurigen Fahrrädern in Österreich?

Verfasst: 15.02.2019, 12:41
von Heinrich23
Hi, mehr konnte ich noch nicht wirklich herausfinden, aber vielleicht weiß ich ende dieses Monats mehr.
Er soll 80 cm breit werden, dementsprechend auch nicht besonders hoch. Geplant sind 3,6 m Länge, und irgendwas um die 1.25 bis 1.55 m Höhe, muss ich noch genau ausrechnen und schauen. Er soll mit einem 600W MY1120ZXF Motor betrieben werden; max.25 km/h. Und das Ganze legal auf Fahrradwegen.
Aus irgendeinem Grund ist eine Polizistin der Meinung, dass ich dabei etwas in der Gesetzeslage übersehen habe, ich möchte diesen Mini-E-Bus ja in der §2 der StVOunter in die Kategorie "elektrische Fahrzeuge, dessen Antriebe dem eines Pedelec entsprechen" schieben. Da muss ich mich noch mal schlau machen.
Geplant ist folgendes Aussehen (nur etwas hochgezogener): https://farm8.static.flickr.com/7473/15 ... 446f_b.jpg
Liebe Grüße!