die Rechtslage zu folgendem Fall würde mich interessieren:
Ein Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund spazieren. Auf der selben Straßenseite kommt ein nicht angeleinter Hund einer anderen Hundehalterin entgegen. Der angeleinte Hund reißt sich los und verletzt den anderen, nicht angeleinten Hund.
Wer trägt die Arztkosten für die Behandlung der Verletzungen des Hundes?
Im Prinzip kann man es soch so auslegen das nach Stgb § 13 beide gleich zu bestrafen sind oder?
lg..
teilschuld?
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