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Lebensgemeinschaft

Verfasst: 03.11.2018, 12:56
von Blizzzard
Hallo zusammen.

Ich bin neu im Forum und hätte eine Frage bezüglich Lebensgemeinschaft. Anhand der Suche bin ich nicht genau auf meinen Fall gestossen.

Folgende Frage stellt sich mir:

Ich habe eine Neubauwohnung erworben und habe während der Bauphase einen Partner kennengelernt.
Dieser wird jetzt mit einziehen und auch den Wohnsitz in der Wohnung anmelden.
Der Kredit läuft jedoch auf mich alleine und die Raten werden auch von mir alleine gestemmt.
Auch im Grundbuch stehe ich alleine.

Hat der Partner nach einer längeren Zeit Anspruch auf die Wohnung?
Dürfte ich Rechtlich Geld vom Partner verlangen das mir Monatlich überwiesen wird?

Ich hoffe jemand kann mir bei meinen Fragen helfen. :)

Re: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 05.11.2018, 16:29
von Heron
Wenn Sie Ihrer Lebensgefährtin nur eine faktische Wohnmöglichkeit einräumen, so kann diese jederzeit beendet werden. Dies ist auch dann anzunehmen, wenn Sie eine Kostenbeteiligung für den gemeinsamen Haushalt bzw. (anteiligen) Ersatz für Ihren Aufwand erhalten. Ein Mietverhältnis, das sie an die mietrechtlichen Beendigungsgründe und Fristen binden würde, bestünde unter Umständen dann, wenn Sie zusätzlich zu den anteiligen Betriebskosten ein mehr als geringfügiges Entgelt vereinbaren (geringfügiges Entgelt: nach der Rechtsprechung maximal 10% des ortsüblichen Mietzinses).

Re: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 07.11.2018, 18:33
von Blizzzard
Danke für die Antwort. Was bedeutet eine Faktische Wohnmöglichkeit?
So wie ich das verstehe kann der Partner keine Kosten einfordern wenn er nicht im Grundbuch steht und nur gegen einen geringen Preis wie z.B die Betriebskosten zahlt.
Richtig?

Re: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 07.11.2018, 22:32
von Heron
Wenn der Lebensgefährtin bei Einzug eine Wohnmöglichkeit eingeräumt wird, keine weitergehende vertragliche Regelung getroffen wird und Sie die Kosten des gemeinsamen Haushalts einfach aufteilen, entsteht der Lebensgefährtin kein Mietrecht oder Wohnrecht. Diese faktische Wohnmöglichkeit der Lebensgefährtin kann jederzeit von beiden Beteiligten beendet werden.

Anders wäre das, wenn Sie mit der Lebensgefährtin einen Mietvertrag abschließen; darüber hinaus wären dann auch die Mieteinnahmen zu versteuern.

Re: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.11.2018, 13:28
von Blizzzard
Super danke für die Antwort :) Jetzt weiß ich bestens bescheid.