Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)
Verfasst: 29.10.2018, 14:17
Hallo!
Ich habe bisher geglaubt, dass eine freiwillige Firmenbucheintragung eines Einzelunternehmers nicht an eine aufrechte Gewerbeberechtigung gebunden ist. Man wird ja beim FB-Antrag ja gar nicht danach gefragt, ob man einen Gewerbeschein hat, oder? Ich habe also bisher angenommen, dass man als natürliche Person sich ganz einfach als Einzelunternehmer im FB eintragen lassen und danach frei darüber entscheiden kann, in welcher Form man sich betätigen wird (Gewerbeschein, freiberufliche Tätigkeit, sonstige Möglichkeiten [was gäbe es da noch?]).
Nun habe ich aber von einem Freund Folgendes erfahren: Nachdem er sein Gewerbe zurückgelegt hatte, wurde er vom Gericht aufgefordert, "einen Antrag auf Löschung des Unternehmens einzureichen oder aber zu bescheinigen, dass das Unternehmen (wieder) über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügt, bzw. begründet darzulegen, dass eine solche nicht erforderlich ist".
Worum geht es also dabei? Wie soll man da vorgehen, wenn man die Firma behalten und z.B. freiberuflich tätig bleiben (oder z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Gewerbeschein erwerben) möchte?
Die Frage ist auch für mich selbst aktuell, da ich nach meiner Pensionierung irgendwann meinen Gewerbeschein zurücklegen und freiberuflich tätig bleiben möchte.
Besten Dank im Voraus für sachdienliche Infos!
Ich habe bisher geglaubt, dass eine freiwillige Firmenbucheintragung eines Einzelunternehmers nicht an eine aufrechte Gewerbeberechtigung gebunden ist. Man wird ja beim FB-Antrag ja gar nicht danach gefragt, ob man einen Gewerbeschein hat, oder? Ich habe also bisher angenommen, dass man als natürliche Person sich ganz einfach als Einzelunternehmer im FB eintragen lassen und danach frei darüber entscheiden kann, in welcher Form man sich betätigen wird (Gewerbeschein, freiberufliche Tätigkeit, sonstige Möglichkeiten [was gäbe es da noch?]).
Nun habe ich aber von einem Freund Folgendes erfahren: Nachdem er sein Gewerbe zurückgelegt hatte, wurde er vom Gericht aufgefordert, "einen Antrag auf Löschung des Unternehmens einzureichen oder aber zu bescheinigen, dass das Unternehmen (wieder) über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügt, bzw. begründet darzulegen, dass eine solche nicht erforderlich ist".
Worum geht es also dabei? Wie soll man da vorgehen, wenn man die Firma behalten und z.B. freiberuflich tätig bleiben (oder z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Gewerbeschein erwerben) möchte?
Die Frage ist auch für mich selbst aktuell, da ich nach meiner Pensionierung irgendwann meinen Gewerbeschein zurücklegen und freiberuflich tätig bleiben möchte.
Besten Dank im Voraus für sachdienliche Infos!