Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

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Zvonko
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Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Zvonko » 29.10.2018, 14:17

Hallo!

Ich habe bisher geglaubt, dass eine freiwillige Firmenbucheintragung eines Einzelunternehmers nicht an eine aufrechte Gewerbeberechtigung gebunden ist. Man wird ja beim FB-Antrag ja gar nicht danach gefragt, ob man einen Gewerbeschein hat, oder? Ich habe also bisher angenommen, dass man als natürliche Person sich ganz einfach als Einzelunternehmer im FB eintragen lassen und danach frei darüber entscheiden kann, in welcher Form man sich betätigen wird (Gewerbeschein, freiberufliche Tätigkeit, sonstige Möglichkeiten [was gäbe es da noch?]).

Nun habe ich aber von einem Freund Folgendes erfahren: Nachdem er sein Gewerbe zurückgelegt hatte, wurde er vom Gericht aufgefordert, "einen Antrag auf Löschung des Unternehmens einzureichen oder aber zu bescheinigen, dass das Unternehmen (wieder) über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügt, bzw. begründet darzulegen, dass eine solche nicht erforderlich ist".

Worum geht es also dabei? Wie soll man da vorgehen, wenn man die Firma behalten und z.B. freiberuflich tätig bleiben (oder z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Gewerbeschein erwerben) möchte?

Die Frage ist auch für mich selbst aktuell, da ich nach meiner Pensionierung irgendwann meinen Gewerbeschein zurücklegen und freiberuflich tätig bleiben möchte.

Besten Dank im Voraus für sachdienliche Infos!



Andreas Hofer4
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Re: Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.10.2018, 11:49

Ins Firmenbuch können nur unternehmerisch tätige Personen eingetragen sein. Deshalb verlangt das FB zu Recht den Nachweis einer aufrechten unternehmerischen Tätigkeit - widrigenfalls wäre die Eintragung zu löschen. Im Firmenbuch ist auch der Unternehmensgegenstand eingetragen. Da nun einmal der Großteil aller selbständigen Tätigkeiten der Gewerbeordnung unterliegt und nur mit Gewerbeschein betrieben werden kann, ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung ein solcher Nachweis. Natürlich gibt es auch freiberufliche Tätigkeiten z.B. Vortragender, Privatunterricht oder Musiker, Literat, Künstler bzw. gesondert geregelte selbständige Tätigkeiten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Landwirte - diese müssten die aufrechte unternehmerische Tätigkeit eben gesondert glaubhaft machen. - Es gibt keine Eintragung eines Einzelunternehmers im FB "auf Vorrat".

Zvonko
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Re: Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Zvonko » 30.10.2018, 12:50

Wunderbar, herzlichen Dank.

Klingt auch alles plausibel. Insofern ist es aber schon irgendwie seltsam, dass man beim Eintragungsantrag konkret keinen Gewerbeschein oder Nachweis einer freiberuflichen Tätigkeit vorlegen muss (also bezogen auf diesen Zeitpunkt doch eine Art Eintragung "auf Vorrat") ...

Praktisch bezogen auf den Fall meines Freundes und meinen eigenen:
Würde es für die Beibehaltung der Firma genügen, den Unternehmensgegenstand (ich glaube offiziell "Geschäftszweig") zu ergänzen, z.B. mit "freiberufliche Tätigkeit im Bereich Informationstechnik" bzw. "freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer"?

Nochmals herzlichen Dank!

Andreas Hofer4
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Re: Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.10.2018, 13:00

Soweit mir bekannt ist, werden die jeweiligen Gewerbebehörden von einer Eintragung ins FB verständigt.
Sowohl "Informationstechnik" als auch "Übersetzer" sind gewerbliche Tätigkeiten und können nicht freiberuflich ausgeübt werden. Übersetzer dann, wenn es sich um literarische Übersetzungen handelt, welche selbst in den Bereich des Ausnahmetatbestandes der "literarischen Tätigkeit" fällt.
§§ 1 u. 2 GewO: https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... 27900afcf8

Zvonko
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Re: Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Zvonko » 30.10.2018, 16:01

Danke nochmals. Damit ist wahrscheinlich alles zu diesem Thema geklärt.

Eine gute Übersicht darüber, welche Tätigkeiten man dann wohl als eingetragener Unternehmer auch ohne aufrechte Gewerbeberechtigung ausüben könnte, habe ich hier gefunden:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... g-FAQ.html

Ich nehme an, dass diese Frage doch für einige Klein- oder Startup-Unternehmer interessant sein könnte. Man trägt seine wohlklingende Firma ins FB ein und erwirbt einen Gewerbeschein, stellt aber nach einiger Zeit fest, dass die Geschäftsidee doch noch nicht ganz ausgereift war; man nimmt dann "vorübergehend" einen Job an und legt den Gewerbeschein der Kosten wegen (Versicherung, WK) zurück, mit der Absicht, während dieser Zeit eine bessere Geschäftsidee zu entwickeln, um dann wieder unter seiner alten Firma durchzustarten. Diese "Schwebephase" wäre also in Bezug auf die hier gestellte Frage wohl problemlos zu überbrücken, wenn man beim Unternehmensgegenstand nicht nur Tätigkeiten, für die ein Gewerbeschein erforderlich ist, sondern auch eine "freie" Tätigkeiten angibt; z.B. "Vermitteln von Kenntnissen im Bereich der Informationstechnik".

Das wäre dann, nehme ich an, ein korrekter praktischer Tipp für die beschriebene Situation.

Andreas Hofer4
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Re: Firmenbucheintragung (freiwillige, Einzelunternehmer)

Beitrag von Andreas Hofer4 » 31.10.2018, 08:54

würde ich auch so sehen.
Wobei ich überhaupt die Sinnhaftigkeit einer FB-Eintragung für ein solches Unternehmen in Frage stelle. Firmenbuchangelegenheiten sind meist komplexer und mit Kosten verbunden z.B. die Änderung des Sitzes usw. Als nicht eingetragnes Unternehmen mache nur eine formfreie und kostenfreie Meldung an die Gewerbebehörde bzw. Finanzamt und die Sache ist erledigt.

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