Kopplung von Kauf von Waren und Gewinnspielen unter welchen Umständen erlaubt?

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losch2003
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Registriert: 25.10.2018, 13:23

Kopplung von Kauf von Waren und Gewinnspielen unter welchen Umständen erlaubt?

Beitrag von losch2003 » 25.10.2018, 13:25

Hey liebe Community,
für ein Projekt stehen ich und ein paar Freunde vor zwei Problemen bezüglich der Legalität von Gewinnspielen. Wir haben im genauen zwei große Fragen/ Probleme:
1. Wann ist der Tatbestand einer extremen Anlockungswirkung (§ 4 Nr. 1 UWG) erfüllt? Wäre es bezüglich der Kopplung legal den Zugang zu eines bestimmten Bereichs einer Website gegen Bezahlung zu erlauben und dann in diesem Bereich ein Gewinnspiel zu veranstalten oder wäre dies eine extreme Anlockungswirkung bzw. anderweitig illegal?
2. Es ist gemäß dem Anhang von §3 Abs. 3 Nr. 16 verboten "die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen" zu machen. Inwiefern passt dieser Bestand noch zur aktuellen Situation mit der veränderten Kopplungsgesetzlage bzw. EU vs. Deutschland? Und wäre es erlaubt, wenn diese Wahrscheinlichkeit wirklich und nachprüfbar erhöht werden würde und keine richtige Ware oder Dienstleistung gekauft werden würde, sondern nur die Option, gegen Entgelt die Wahrscheinlichkeit des Gewinnspiels zu erhöhen? Verändert sich die Situation wenn jedes Individuum an einem persönlichen Gewinnspiel teilnimmt? D.h. nicht alle nehmen an einem teil, sondern jeder nimmt an einem Gewinnspiel für sich alleine teil und würde sozusagen seine Wahrscheinlichkeit nur für sich und nicht im Vergleich zu anderen erhöhen.
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar, wir sind nämlich ziemlich festgefahren :D
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!



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